Immobilienmarkt in Hohwacht

Update, Februar 2021.

Der Hohwachter Immobilienmarkt lebt von Erwartungen und unsicheren Hoffnungen.

Am Ortseingang vollzieht sich der Stil des sozialen Wohnungsbaus für Ferienimmobilien. Vereinzelt entstehen im Ortskern, so in der Seestraße Appartemenhäuser in unattraktiver Lage

Hochwertige Bauten in exklusiver Lage mit einem attraktivenn Umfeld sind nicht in Sicht. Eine Veränderungssperre in Althohwacht und streitige Gespräche zwischen Gemeinde und Investoren signalisieren keine unbegrenzte Fortsetzung der Immobilienhausse.

Die entstehenden Neubauten sind vermutlich sehr langfristig kalkuliert und mit viel Eigenkapital unterlegt.

Ob die Investoren selbst dran glauben, oder „dran glauben müssen“, das ist hier die Frage.

Zwar besteht nach wie vor ein Anlagenotstand, bislang getrieben von den negativen Renditeerwartungen für Finanzwerte außer Aktien, spricht man mit etwaigen Interessenten, so ist zunehmend die stille Inflation der Vermögenswerte der treibende Faktor für Entscheidungen. Renditeaussichten bestanden genau genommen schon gestern nicht mehr, weil es unter keinen denkbaren Umständen gelingen kann, eine positive Bilanz zwischen Aufwand und Ertrag herzustellen. Die Hoffnung richtet sich auf die Wertentwicklung.

Intakt in der Immobilenszene ist allein der Herdentrieb.

Was geschehen wird, wenn die Welt in einigen Jahren von der Coronapandemie befreit sein sollte und der technische Fortschritt händeringend nach Gründerkapital sucht, ist einerseits eine Frage des Bedarfs, andererseits eine Frage der Geld- und Zinspolitik. Hier gelten – so scheint es –  die alten Gesetze nicht mehr. Die Anlagewelt ist aus dem Lot. Wer sich weiter für Ferienimmobilien interessiert, sollte Monopoly spielen.

 

15.04.18 In den vergangenen zwei Tagen haben mich drei in unterschiedlicher Weise bemerkenswerte  Meinungsäußerungen zu den Neubauten in der Strandstraße erreicht, die mich in der Entschiedenheit und ihrer Herkunft überrascht haben. Ja was hat man denn erwartet, es handelt sich doch um beste Architektur, wie wir diese im sozialen Wohnungsbau an den Ortsrändern unserer Kleinstädte in ähnlicher Form antreffen.

Um Alt-Hohwacht, dem Kernland der Hohwachter christdemokratischen Volkspartei geht es auch, denn zwei kritische Anmerkungen kommen aus diesem Bereich. Man solle, so die Kritiker, der CDU und dem scheidenden Bürgermeister  die Luftperspektiven vorhalten, mit denen die Baufirma um Käufer wirbt.

Ich muss gestehen, dass ich diese Beiträge zur Baupolitik – gerade jetzt vor den Komunalwahlen – als deplaziert ansehe. Monatelang haben Frau Vonnemann &Co in 2017 versucht, der Bevölkerung das Thema bewusst zu machen und haben nur abwiegelnde oder gar keine Kommentare geerntet.

Ich möchte vorschlagen, die Strandstraße umzubenennen um die Erinnerung an den rührigen Bürgermeister und das Wirken seiner Partei für künftige Generationen wach zu halten.

Mein Vorschlag: Boulevard Potrafky ( das hat zugleich ein gewisses, bislang in Hohwacht vermisstes Flair, vielleicht hilfreich zur Belebung der Nebensaison )

Die CDU, nun nicht nur mit Unruhe in ihrem Kernland konfrontiert, sondern auch mit ihren programmatischen Aussagen, vorliegend der Ankündigung, die Bauleitpläne zu ergänzen, wird in der Strandstraße zu berücksichtigen haben, dass Verkehr ( durch mindestens 48 Autos vermutlich zweimal täglich hin und zurück) und Verschattung der Straße den Betrieb der bisher gut besuchten Straßencafes erheblich beeinträchtigen werden. Zum Ausgleich wird man die Firsthöhe auf der Gegenseite der Neubauten um mindestens zwei Stockwerke höher ansetzen müssen, um auch hier den sozialen Vorzug des Meerblicks zu gewährleisten.

Die CDU wird sich also etwas einfallen lassen müssen und in Erwartung dieses Tanzes auf den Eiern bin ich deshalb gespannt, weil es ihre eigenen sind.   

Aus älteren Bemerkungen :

Im vergangenen Jahr ( 2016 ) hatten sich die Grundstückspreise in Hohwacht für unbebaute Grundstücke fast verdoppelt, auch die Preise für neue Ferienwohnungen waren erheblich angestiegen, hatten das Preisniveau anderer Seebäder aber noch nicht erreicht.

Eine große Baufirma hatte  seit einigen Monaten einen Neubau in erster Reihe mit Meerblick beworben zu Preisen um 6 T€/m² und – wie man hörte – keinen Käufer gefunden. Nun geht man mit einer Reduktion auf ca 5T€/m“ in den Markt.

Vor einem Jahr blieben Immobilienangebote oft nur wenige Tage online, oder gingen schon vor der Veröffentlichung weg. Wer nun  im August 2017 in die online Immobilienportale geschaut hat, traf auf Anzeigen, die dort seit Wochen standen und zwar zu Preisen, die deutlich unter vergleichbaren Angeboten in anderen Seebädern von Schleswig-Holstein, beispielsweise der Lübecker Bucht lagen. In 2018 zeigt sich, dass einige hochpreisige Objekte nicht verkauft worden sind und neue Spitzenobjekte hinzu kommen, auffälligerweise auch von Eigentümern, die besonderes Engagement in die Ausstattung und Pflege Ihrer Häuser gelegt haben. Hier scheint das Vertrauen in die Entwicklung des Ortes, den Kurs der Gemeindevertretung auf die Herstellung von Massenunterkünften  und den Wert der hochwertigen Häuser geschwunden zu sein.

 

Wärmenetz und Blockheizkraftwerk, Zwangsanschlüsse ? update 27.10.2017 , vom 20.12.2017, 06.01.2018, 18.03.2018

Leser, die sich tatsächlich in die tiefen und dunklen Zusammenhänge der Hohwachter Kommunalpolitik eingelesen haben, werden sich daran erinnern, dass die unvermeidlichen Defizite es sind, die der Betrieb eines Gesundheitszentrums auch unter optimistischen Annahmen mit sich bringen würde, die der Suche nach einer Gegenfinanzierung bedürfen. Einfallsreich und höchst bedrohlich erscheinen die anschließenden Überlegungen.

Kompensatorisch für die Belastung des gemeindlichen Haushalts mit einem Betriebsdefizit des Gesundheitszentrums von ca 350 T€ pro Jahr war die Verwertung und Vermarktung der Geothermiewärme  angedacht, die bei der Bohrung nach Sole anfallen soll. Diese wird heiß ersehnt, kommt aber laut Annahme des beratenden Geologen aus 1100 m Tiefe und mit ca 40 Grad nur etwas mehr als  lauwarm an die Oberfläche. Der Wert soll in einem Beitrag zu einem Wärmenetz zusammen mit einem Blockheizkraftwerk liegen, das Thermalwasser also als Vorlauferwärmung eingesetzt werden

Bei der gleichzeitig erwarteten Sole liegt das erste Problem. Bei einem Salzgehalt von ca 120 g/ Liter           ( wobei es sich nach einer geochemischen Übersichtsarbeit von Naumann, Geo Zentrum Potsdam fast ausschlielich um NaCl handeln soll) und der erwarteten Temperatur von 40 Grad findet in der ersten Station der Verwertung, nämlich im Wärmetauscher mit der Absenkung der Temperatur unter Umständen eine Fällungsreaktion des Salzes statt, die den Transport der Sole behindern würde. Technikfreaks mit noch gut erhaltenen Physik- und Chemiekenntnissen finden in der o.g. über das internet einsehbaren Arbeit interessante Ansätze zur Spekulation über das Primärziel, die Solegewinnung und den Wärmetransport bis zum BHK.

Wärmepumpen sind wegen des Stromverbrauchs  zum Aufheizen auf Fernwärmeniveau  unwirtschaftlich. Das Problem des Wärmetauschers würde sich mit der Technik einer Pumpe auch potenzieren. Ein Blockheizkraftwerk hingegen, das mit – über einen Wärmetauscher –  vorgewärmtem Wasser  arbeiten würde, gerät laut Machbarkeitsstudie in die Diskussion und  würde verschiedene überlegenswerte Vorteile aufweisen: Mehr als die Hälfte der gut 420 Hohwachter Häuser ist auf einem veralteten thermoenergetischen Stand und für die Abnahme von Fernwärme prinzipiell prädestiniert. Gleichwohl wird diesen Häusern die energetische Sanierung in der Substanz nicht erspart bleiben dürfen und da liegt die kalkulatorische Crux. Die Fernwärmeleistung, die für eine Versorgung im 600m Radius vom BHK , also den größten Teil von Althohwacht umfassend, benötigt wird, ist mit ca 5 .000 Kwh / m²/a. kalkuliert. Gerade in diesem Teil sind mehr als die Hälfte Häuser ernergetisch unsaniert. Eine komplette thermoenergetische Sanierung könnte den Wärmebedarf auf 25-40 % senken.

Deshalb ist die Rentabilitätsquote, die laut Machbarkeitsstudie  bei einem Versorgungsgrad von 60 % nach derzeitigem Wärmeenergiebedarf gegeben wäre, mit einigen Unsicherheiten behaftet.  Die Probleme der Rentabilitätskalkulation liegen aber nicht nur im Wörtchen „derzeitig“ und dem Wärmebedarf durch eine schwer vorhersehbare  weitere thermoenergetische Entwicklung der Gebäude, die um so schwerer kalkulierbar ist, je länger der Prozess bis zum Anschluss dauert. Als erstes müsste einmal die Geothermiebohrung erfolgreich sein, dann die Anschlusteilnehmer angeworben werden, ein Standort für das BHK gefunden ( da hapert’s schon), das BHK errichtet,  ein Montagekonzept für große Teile des Hohwachter Straßennetzes bis zur Grundstücksgrenze entwickelt und die Rohre von dort durch den Garten und eine Kernbohrung ins Haus der Niutzer -gelegt sein

Die Gestehungskosten ab Werk für die beiden Produkte Wärme und Strom eines genügend groß ausgelegten Blockheizkraftwerkes liegen laut Machbarkeitsstudie unter günstigen Annahmen bei unrentablen 7 ct / Kwh Wärme und 21 ct für Strom. Letzteres wäre derzeit gerade noch rentabel. Dabei zu berücksichtigen sind allerdings  die derzeitigen Mehrkosten für die unkoordinierte Energiewende, in deren Folge die Schleswig-Holsteiner den Betrag von 300 Mio € – umgelegt auf jede einzelne Stromrechnung – zahlen müssen, um die Versprechungen des Bundes  an die einspeisenden Windmüller zu bedienen. Diese Mehrklosten entstehen, weil die  Windmühlen mangels Abnahme des Stroms über noch fertig zu stellende Stromleitungen vorübergehend abgestellt werden müssen, wofür der Windmüller zu entschädigen ist-. Wenn man diese Zusatzkosten  aus der konkurrierenden Stromversorgung der Großanbieter heraus rechnet, könnte sich deren Stromkostent um einige Cent verringern. Die Rentabilität eines BHK sinkt damit weiter.

Es ist wohl erlaubt, daraus den Schluss zu ziehen, dass ein BHK auch hinsichtlich der Stromkosten im direkten Vergleich kaum  rentabel sein wird.
Darüber hinaus sollte die Frage erörtert werden, ob es denn ökonomisch sinnvoll ist, im Stromland SH, das mit seinen Windmühlen mehr Strom erzeugen wird, als es selbst verbrauchen kann, Strom über ein BHK zu erzeugen, um über einen fragwürdige und mittelfristig korrekturbedürftige Gesetzesregelung Kasse zu machen.

Die absehbaren Unsicherheiten führen zu der Frage, ob ein Anschlusszwang vorgesehen ist ( nach dem Kommunalabgabengesetz ) und der Zusatzfrage nach einem möglichen Preisdiktat. Die Studie zum Wärmenetz wendet sich zwar gegen einen Anschlusszwang. Bei genauer Betrachtung ginge es aber nicht ohne einen festen und beständigen Abnehmerkreis mit einem gleich bleibenden Wärmebedarf.

In einer Antwort der Gemeinde  an den Autor ist deshalb auch von „Quartierssanierung“ die Rede, ein Begriff aus dem Arsenal der Zwangsanschlüsse, der andereorts auch gar nicht umstritten ist, wo optimale Geothermiewärme  konkurrenzlos günstig  eingesetzt werden kann l (Bayern)

Ob dies alles den Hohwachtern zugemutet werden kann, die sich über ihre erneut für die Wärmeleitungen aufgebuddelten Straßen genug erregen werden, wird noch zu entscheiden und wohl auch gegen zu erwartende Klagen zu verteidigen sein. Dass  die Anschlusskosten für vermietete Einheiten anders anzusetzen sind, als für private, wird ein weiterer Streitpunkt sein. Zu berücksichtigen ist auch das Schrumpfen der Bevölkerung, das durch Überalterung, Generationenwechsel und durch eine Baupolitik beschleunigt wird, die via Maximalausnutzung zu steigenden Grundstückspreisen und rückläufigen privaten Bauvorhaben führt ( siehe „Ortsbild und Baupolitik“ in diesem Blog ). Zu einem Wintersprotort wird Hohwacht durch fromme Wünsche zur Belebung der Nebensaison nicht werden. Auch einige Erstwohnungsbesitzer verlassen im Winter den Ort. Alle diese Faktoren führen zu einem abnehmenden Energiebedarf und absehbaren Rentabilitätsproblemen eines BHK, das keine Reserveabnehmer hat..

Aber es ist noch ein anderes Szenario zu betrachten: Es gibt überhaupt kein denkbares back up System in Ortsnähe und die alten Heizungen werden nach Anschluss an das BHK  entsorgt sein. Ein  Brand oder vergleichbare  Schäden am BHK können Millionenschaden in den abhängigen Häusern nach sich ziehen.

Man kann von Machbarkeitsstudien kein finales Handlungskonzept erwarten, aber unter  Einbeziehung  der genannten Unwägbarkeiten wäre die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtkonzeptes Gesundheitszentrum, an dem die tiefe Geothermie und die Gewinnung von Sole bestimmend beteiligt ist, erst mit einsetzenden Erfahrungen vor Ort zu beurteilen. Fördermittel für die angeblich umweltfreundliche Technologie wurden aus vielen Quellen erwartet. Die erste Enttäuschung bereitete der Umweltminister Robert Habeck, der eine Ausfallbürgschaft  für die Geothermiebohrung verweigerte.

Das Problem liegt in der Ökobilanz. Es ist nämlich mehr als fraglich, ob die CO2 Erzeugung bei der Teileproduktion und Einrichtung eines Wärmenetzes einschließlich Rohrverlegung, der notwendigen Erneuerung des BHKW nach ca 10 Jahren und den Betriebs und Energiekosten nicht mehr CO2 erzeugt, als eingespart werden kann. Dabei ist ein zweites Szenario zu betrachten, dass mit der staatlichen Forderung verbunden ist, bis zum Jahre 2050 das „Nullenergiehaus “ anzustreben. Auch wenn durchaus bedacht wird, dass dieses Ziel nicht zu 100 % erreicht werden wird, die Schätzungen liegen zwischen 50 und 80 %, so führt die thermoenregtische Sanierung und Optimierung zu einem stark und kontinuierlich abnehmenden Wärmebedarf, so dass der Betrieb eines Wärmenetzes technisch und wirtschaftlich unkalkulierbar wird. Deshalb hat eine Studie der Uni Flensburg nahe gelegt, auf Geothermie zu verzichten, wenn dieses ausschließlich für Hauswärme einegsetzt werden soll und ein Grundlastabnehmer aus Gewerbe oder Industrie fehlt . Dies mag auch der Grund sein, weshalb der Staat die möglichen Fördermittel  zusammen gestrichen hat und Projekte, bei denen die Geothermie nur einen kleinen Anteil für ein Wärmenetz liefert, nach den neueun Richtliniene vom Sommer 2018 nicht mehr fördert. Das alles ist der Gemeindevertretung bekannt, die aber anstelle einer rationalen Betrachtung an Glaubensätzen festhält und nun einen Betreiber für ein Wärmenetz sucht. Dabei bedient sie sich einer Firma, deren Expertise beim Schornsteinfegerwesen zu suchen ist. Die Fa eKu, als Verantwortliche und auf diesem Gebiet ebenfalls völlig unerfahrene GmbH &Co KG hat sich aus dem Feld und einer möglichen Haftung für deren optimistische Aussagen zurück gezogen. Sie existiert als „Marke“ der SBB fort und mit ihr hat der Bürgermeister den 11T€ teuren Auftrag abgeschlossen, einen Betreiber zu suchen. Angeblich sollen diese Schlange stehen. Deshalb fragt man sich, warum anstelle der diversen Machbarkeitsstudien kein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet worden war und man die Bewerber durchleuchtet und die Konzepte mit Sachverständigen prüft. In den Berichten zur Lage sind einige Merkwürdigkeiten zur Situation näher geschildert. Vertrauen erwecken die Vorgaänge nicht

Fazit: Projekt zu groß, zu unsicher, Akzeptanz fraglich.

Es bliebe der Vorteil einer etwas reineren Luft und einer massiven Reduktion des CO2-Ausstoßes zur Winterzeit. Wie diese bei einer Ökobilanz über alle Maßnahmen ( Werk. Rohre, Verlegung, Montage)  allerdings zu berechnen wäre, bleibt die bislang ungeprüfte und unbeantwortete Frage Aber einen Mangel an Rechenkunst hat der Hohwachter nicht zu befürchten, wie durch einige Machbarkeitsstudien nachhaltig ausgeweisen.

Verrechnet haben könnten sich die Hohwachter Zukunftsplaner allerdings bei der Berücksichtigung des Zeittraums für eine Realisierung, der vom Bundesministerium für Wirtschaft mit durchschnittlich 5 Jahren beziffert wird. Grund sind die komplexen Genehmigungsverfahren, bei der bergrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Aspeklte in 2 Stufen ( Bewilligung der Erkundungsbohrung und Genemigung der Errichtung ) geprüft werden müssen. Die Investoren neuer Bauten werden sich jedenfalls um eine alternative Energieversorgung kümmern und kommen als Abnehmer kaum in Frage. Wenn die Angelegenheit in den Fokus der Öffentlichkeit rückt, betrifft das auch die Risiken, die echten wie auch die vermeintlichen.

 

 

Korrespondenz Dünenweg 3ter Teil – Die sogenannte Abwägung

JÜRGEN SCHMIDT – MEISENWEG 4 – 243321 HOHWACHT

 

01.10.2017

Herrn Thorsten Beims

Stadtplanung

Gemeinde Hohwacht

Kreis Plön

 

                                                                                               per E-Mail,

Sehr geehrter Herr Beims,

sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

 

für die Übersendung des Abwägungsbeschlusses zu meiner Eingabe danke ich Ihnen. Bei meinen folgenden Erwiderungen gehe ich davon aus, dass Sie, sehr geehrter Herr Beims, weniger eigenen Vorstellungen als den Vorgaben der Gemeinde gefolgt sind.

Von den Eingaben der 27 Hohwachter liegen mir einige vor. Der Platz reicht nicht zum Abdruck. Ich muss mich darauf beschränken, die wesentlichen Streitpunkte und die dazu ergangenen Abwägungen zu referieren.

Als Abwägung zu den monierten Vorabfestlegungen wird von Ihnen mitgeteilt, dass diese gar nicht erfolgt seien, weil  zahlreiche Änderungen in den B-Plan eingeflossen seien. Diese Behauptung ist im wesentlichen unzutreffend.

Es waren im Kaufvertrag und als Bestandteil dessen, vier Baukörper mit je 2 Voll- und 2 Dachgeschossen vorgesehen und vereinbart und sind  im nun verabschiedeten  B-Plan auch umgesetzt worden.

Durch Hochwasserschutz u.a. Umstände erzwungene Anpassungen, wie auch die Versetzung der Bauten nach Süden, sowie kleinere Veränderungen der Maße und Ergänzungen zur Fassadengestaltung sind keine wesentlichen Änderungen der vorab festgelegten Bebauung, sondern lediglich marginale Ergänzungen.

Im  Ergebnis wurde keine Bebauung sondern eine Verbauung des Küstenstreifens  zu Lasten einer erheblichen Verkleinerung des Parkplatzes beschlossen. Ihr Hinweis, dass Hohwacht über genügend Parkplätze verfüge, ist abwegig.

Neben den Vorabfestlegungen im Sinne sogenannter Abwägungsdefizite, die den B-Plan rechtswidrig machen, hatte ich am 12.09. Belege zur kaufvertraglichen Vereinbarung eines B-Plans veröffentlicht und übersandt, die zur Nichtigkeit von B-Plan und Kaufverträgen führen.

Darauf geht  die Abwägung nicht ein, obwohl zwischen meinem Schreiben an die Gemeinde und der Veröffentlichung sowie der Absendung der Abwägung 2 Wochen liegen.

Die Gemeinde beruft sich vielmehr auf das Kieler Gutachten, das als Auftragsarbeit mit vorbestimmten Ergebnis anzusehen ist. Der Gutachter hat seine Aussage ausdrücklich unter den Vorbehalt gestellt, nur den mit Mühe ausdeutbaren Text des Kaufvertrages bewertet zu haben, da ihm Unterlagen zum Willen der Vertragspartner ausdrücklich vorenthalten worden sind. Eben diese Willensäußerungen der Vertragspartner sind aber eindeutig erfolgt (siehe Beitrag im Hohwacht.Blog „B-Plan Dünenweg gültig oder nichtig ?“)  und auch der Notar hat den Sinn des Kaufvertrages, nämlich die vertragliche Bindung an die Verabschiedung eines B-Plans ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies macht B-Plan und Kaufverträge nichtig.

Weitere Einzelheiten der sogenannten Abwägungen ergänzen den Eindruck, mit welchen Karten hier gespielt wird.

Den am Dünenweg entstehenden 40 Wohnungen wird eine Belebung der Nebensaison und Verlängerung der Aufenthaltsdauer zugeschrieben. Dabei wird verkannt, dass die Abnahme der Aufenthaltsdauer bei steigender Besucherzahl  ein generelles Phänomen der Touristik in SH ist und nicht von dem Angebot  an Unterkünften abhängt.

Die Behauptung, der Tourismus sei der bedeutendste Wirtschaftszweig in der Gemeinde Hohwacht, leuchtet nur auf den ersten flüchtigen Blick ein und ist differenziert nach dem Nutzen für Investoren einerseits und den Gemeindehaushalt andererseits zu betrachten. Derzeit ist der jährliche Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt für den Kurbetrieb mit ca 250 T€ nur zu leisten, weil der Ort für Erst und Zweitwohnungsbesitzer attraktiv ist, die entsprechende  Steuern entrichten. Diese bilden zusammen mit Schlüsselzuweisungen das Grundgerüst des Gemeindehaushalts. In diesem Zusammenhang sind die Discountpreise für gemeindeeigene Grundstücke, der Verschuldungsgrad und die absehbaren Finanzrisiken durch hochfliegende Pläne zu betrachten.

Man fragt sich, ob die auch von der Gemeinde eingesetzte Formel vom Ort „unter einem Dach von Bäumen“ nicht umformuliert werden sollte : Unter einer Decke mit den Investoren.

Die Bedeutung des Ortsbildes ist für den Dauerbewohner noch ausschlaggebender  als für den Feriengast und dieses leidet gravierend unter der seriell eintönigen Küstenverbauung im Bereich einer charakteristischen Sichtachse .

Der verriegelnden Charakter wird durch eine Schrägansicht akzentuiert, die kaum einen Durchblick zulässt.

Das Ortsbild mag anderenorts ein „abwägungserheblicher Belang unter mehreren sein,“ für Hohwacht, dass durch seine beschauliche unaufdringliche und bescheidene Bau- und Gartenstruktur das Ferienurlaubsbild seiner Gäste seit jeher als eine Art Unikat geprägt hat, ist Ihre oberflächliche Einschätzung unverständlich.
Gänzlich utopisch erscheint der „belebende“ Zusammenhang der 40 Küstenappartements mit dem geplanten Gesundheitszentrum. Für dieses laufen nach der Machbarkeitsstudie jährliche Defizite der Betriebskosten von 350 T€ zu Lasten des Gemeindehaushalts auf, bei illusorisch hohen Eintrittspreisen von 18 € und einer avisierten Besucherfrequenz, die sich unter Berücksichtigung der Gästestruktur gegenwärtig nicht einmal erhoffen lässt.

In der Abwägung kommt eine abschätzige Beurteilung all jener   Befürchtungen zum Tragen, die eine nachteilige Entwicklung des Ortsbildes und abnehmenden  Zuspruch der Gäste vorher sagen, wie dies im Spiegel der Medien (TV und Zeitungen) und dem Widerstand der Bevölkerung zum Ausdruck kommt. Diese Grundhaltung ist beispiellos für die  Gemeindeverwaltung eines Ortes, der vom Ortsbild lebt.

Entgegen Ihrer Behauptung wurde die Öffentlichkeit mit Ausnahme unvermeidbarer Auslegezeiten der B-Pläne auch konsequent gemieden. Als Sie auf einer gut besuchten Sitzung der Gemeindevertreter im Oktober den B-Plan in aller Kürze vorstellten, wurden Fragen an Sie, den Planer von der Sitzungsleitung ausdrücklich verboten !

Es ist meinerseits nicht behauptet worden, dass sich die Gemeinde an einem Blog-Diskurs zur Baupolitik und der Küstenbebauung im Besonderen beteiligen solle, es sollte  lediglich darauf hingewiesen werden, dass die Resonanz der Veröffentlichungen in einem inzwischen geschlossenen und danach von mir eröffneten Blog außerordentlich groß und insofern beachtenswert ist,

Die Zahl der Seitenaufrufe von mehr als 2500/ Monat und 1000 Besuchern ist vermutlich deutlich größer, als die Zahl der Besucher, die auf der homepage der Gemeinde nach nicht vorhandenen oder unzureichenden Informationen suchen.

Korrespondenz Dünenweg 2ter Teil, Plön mauert

Vorbemerkung:

Mein Schreiben an die Kommunalaufsicht des Kreises Plön vom 13.09.17 war inhaltlich identisch mit dem Beitrag „B.Plan Nr 20, Dünenweg, gültig oder nichtig“ .

Die Hohwachter Problematik hat sich mit der vorliegenden Antwort aus Plön nun zu einer Kreisangelegenheit entwickelt.

Das  mit  obrigkeitlicher Attitüde abgefasste Schreiben des Kreises (s.u.)  zeugt von einer Zwickmühle, in die der Kreis geraten ist. Wenn der Kreis Anhaltspunkte für die Rechtsgültgkeit von Verträgen und B-Plan hätte, würde er diese nicht verschweigen und meine Darlegung der Rechtswidrigkeit abweisen. Umgekehrt ist der Vorbehalt der Geheimhaltung natürlich noch kein Schuldeingeständnis, aber in ein Licht der Unschuld setzt sich der Kreis damit nicht, zumal daran zu erinnern ist, dass er um die Beurteilung der dubiosen Kaufverträge gebeten worden war, als diese für die Öffentlichkeit inhaltlich noch unbekannt waren, aber damals schon geschwiegen hat. Diese Problematik, die parallel zur Gültigkeit des B-Plans aufgeworfen worden ist und in der nunmehr bekannt gewordenen Vereinbarung ungewöhnlich niedriger Kaufpreise durch eine hoch verschuldete Gemeinde besteht, ignoriert die Kommunalaufsicht ein zweites Mal.

Deshalb ist der Weg auch noch nicht am Ende, vielmehr hat die Angelegenheit auf der ersten Station an Brisanz gewonnen. ( siehe Antwortschreiben vom 25.09.2017)

 

  DR. MED. JÜRGEN SCHMIDT – MEISENWEG 7- 243321 HOHWACHT

26.09.2017

 

Landrätin Kreis Plön

z.H. Frau Angela Saggau

Kommunalaufsicht

per E-Mail

 

Sehr geehrte Frau Saggau,

für die Eingangsbestätigungen meiner E-mail vom 18.09.2017 bedanke ich mich.

Meine E-mail vom 13.07, die sich bereits mit den Abwägungsdefiziten befasste, die eine Nichtigkeit des B-Plans begründen, war nicht quittiert worden.

Inhaltlich interpretiere ich Ihre Antwort dahingehend, dass die Kommunalaufsicht im Innenverhältnis zur Gemeinde beratend tätig werden wird und darüber keine Auskünfte erteilen will.

Würde die Kommunalaufsicht eine Beanstandung aussprechen, oder gar selbst ein Normenkontrollverfahren einleiten wollen, wobei Eile wegen der wirtschaftlichen Konsequenzen geboten wäre, so hätte der Kreis dies sicher verlauten lassen, hat er doch aus geringerem Anlass  einen Presseartikel veranlasst, bei dem es lediglich um  Einwände zur geplanten Architektur ging.

Sie verweisen auf § 120 der Gemeindeordnung und die fehlende Ermächtigung für eine Korrespondenz zwischen Aufsichtsbehörde und Beschwerdeführer zum Umfang des Tätigwerdens. Dieser Ermächtigung bedarf es auch nicht, denn mit dem Informations-zugangsgesetz hat ein weitgehendes Öffentlichkeitsgebot behördlichen Handelns Einzug in bislang klandestine Vorgänge gefunden.

Der Bürger hat ein Recht auf Information, d.h. in diesem Fall einer Bewertung der rechtswidrigen Kaufverträge der Gemeinde, der Mißachtung  von  baurechtlichen Voraussetzungen bei der Aufstellung eines B-Plans und insbesondere eine Bewertung des Verkaufs von Tafelsilber zu Schleuderpreisen.

Die Fortsetzung der von der Gemeinde über 7 Jahre betriebenen Geheimhaltung durch eine Weigerung der Kommunalaufsicht zu den aufgeworfenen Fragen eine Stellungnahme abzugeben, ist rechtlich und politisch absolut unverständlich und bedarf weiterer Klärung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Schmidt

 

Korrespondenz zu Kaufverträgen Dünenweg und B-Plan

Aus dem Schreiben eines Lesers

Moin, Moin Hr.Schmidt,

gegen den verabschiedeten B-Plan 20 , noch ohne Rechtskraft, ist es wohl

aus meiner Sicht schwierig etwas zu unternehmen.

Gegen den s.g. Kaufvertrag von 2004, ohne Bieterverfahren, muss etwas

unternommen werden.

Ich habe kein Eigeninteresse, aber als langjähriger Bürger der Gem. Hohwacht,

ein gesundes Rechtsempfinden.

Wir sollten alle Kräfte bündeln und gemeinsam koordiniert vorgehen.

Mit der Landrätin vom Kreis Plön und dem Innenministerium S-H werde

ich morgen telefonieren.

Lieben Gruß aus

 

Dem Schreiben ist die nachstehende Email einer Rechtsanwältin beigefügt

 

Sehr geehrter Herr…,

herzlichen Dank für das Telefonat und Ihre heutige Mail.

Wenn Sie gegen den Direktverkauf von Grundstücken ohne jeden Wettbewerb vorgehen wollen, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an

Andere …………. könnten gegen diese Vorgehen klagen.

Sie können die …….. Kommission ………………… bitten einzuschreiten.

Sie können sich an die …………. wenden.

Selbstverständlich können Sie diese Möglichkeiten auch kombinieren.

Wenn Sie dies wünschen, können wir gern eine kurze rechtliche Stellungnahme erstellen, in der die Unzulässigkeit des Vorgehens und die möglichen Maßnahmen dargestellt werden. Wie telefonisch besprochen, würde eine solche Stellungnahme ein Zeitaufwands-Honorar in Höhe von ca. 2.500,00 € (netto) auslösen.

Bitte lassen mich gern wissen, wenn wir für Sie tätig werden sollen.        

Anmerkung: Die Empfehlungen der Rain zum weiteren Vorgehen wurden im Detail unkenntlich gemacht, um Vorwürfe zum Urheberrecht zu vermeiden. Zwar handelt es sich bei dem Schreiben um unentgeltliche Rechtsberatung zum Zwecke der Mandantenwerbung, jedoch könnte für die mehr oder minder banalen Empfehlungen eine geistige „Schöpfungshöhe“ geltend gemacht werden, die in anderen Fällen immer weder für Abmahnungen ausgenutzt wird

Antwort Dr. Schmidt, Hohwacht.Blog

Sehr geehrter Herr …..,

In juristichen Angelegenheiten ist es wichtig, in besonderer Weise  “Lesen gelernt “ zu haben.

Ich habe in meinem Blogbeitrag den Nachweis geführt, dass die Kaufverträge in Verbindung mit § 134 BGB nichtig sind, weil diese gegen das Verbot des Bau GB § 1,3 verstoßen, einen B-Plan zu vereinbaren, noch dazu, wenn der Inhalt des B-Plan vorab weitgehend festgelegt ist. Das baugesetzliche Abwägungsgebot (Abwägungsdefizit)  lässt sich dann nicht einhalten. Auch aus diesem Grund ist der B-Plan nichtig.

Es ist deshalb nicht erforderlich,  eine zweifellos renommierte  Anwältin anzuregen, ihr Steckenpferd Dressur zu reiten und  dafür ihr Taschengeld aufzubessern.

Die Landrätin ist bereits informiert.

Schwierigkeiten ergeben sich nicht aus der Rechtslage, die eindeutig ist, sondern aus der Vernetzung der Entscheidungsträger.

mit freundlichen Grüßen

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