Ortsbild und Baupolitik mit einem Beitrag zu Fischis Sorgen um seine Existenz, Nachträge 2017, März und April 2018

Jürgen Schmidt, Hohwacht, Erste Fassung  Juli 2016, Kürzung und Überarbeitung   Oktober 2017 und März, sowie April 2018

Wer durch Hohwacht geht, wird zum Ortsbild gemischte Gefühle entwickeln. Nette Einfamilienhäuser an der Promenade, ärmlich wirkende Vor- und Nachkriegsbauten  anderenorts, organisch gewachsene Straßen mit großen Gärten, vereinzelt reetgedeckte Schmuckstücke, kaum Reetdachkitsch und neuerdings – noch vereinzelt, aber um so auffälliger –  dicht gedrängte Reihenhäuser mit einigen Grashalmen vor der Terrasse.

Zwischen zwei Schießplätzen gelegen, blieb der Massenzustrom in Hohwacht aus und damit auch die ungünstige Entwicklung, die so mancher Badeort an der Ostsee genommen hat. Neuerdings hört man jedoch immer weniger Kanonendonner von der Bundeswehr, dafür immer mehr lautstarken Bürgerprotest gegen die Baupolitik der Gemeindevertretung.

Dergleichen fand in Hohwacht bis zur letzten Kommunalwahl allenfalls „unter der Bettdecke“ statt, denn eine mächtige Wählergemeinschaft hatte es sich auf die Fahne geschrieben, Neubauten zu begrenzen, sensible Bereiche zu schützen und das Ortsbild zu bewahren.

Dann kam die Niedrigzinsphase, Befürchtungen steigender Inflation, der Gedanke, ins Betongold zu flüchten, die Renaissance der Ostseebäder durch die Rückkehr der Türkeiurlauber an die Ostsee.

Mit einem Mehrheitswechsel und  mit einem Bürgermeister, der bereit war, Investitionen baupolitisch  zu fördern, die sich als Maximalausnutzung vorhandener Grundstücke erwiesen, begann es, daß  sich Neubauten nicht mehr in das Ortsbild einfügten  Die in einer ruhigen Straße mit Einfamilienhäusern und großen Gärten entstandenen 24 Wohneinheiten auf einem ehemaligen Einfamilienhausgrundstück haben das Straßenbild massiv verändert und das Verkehrsaufkommen dort nahezu verdoppelt.

Man kann durchaus einwenden, dass es in Hohwacht Sanierungs- und Renovierungsversäumnisse gibt, so dass Urlauber sich  teilweise einem  unbefriedigende Angebot  gegenüber sehen und Investoren angelockt werden. Dieser Befund führt zu Kurzschlüssen, weil  übersehen wird , dass die aktuelle baupolitisch favorisierte Maximalbebauung das Ortsbild und damit auch die gewachsene Attraktivität zerstört, die Urlauber mit Beschaulichkeit, Unaufgeregtheit, Entschleunigung beschreiben und damit auch meinen, dass sie den unprätentiösen Charakter des Ortes  schätzen. Dieser wäre nur zu bewahren, wenn ein organisches Wachstum baupolitisch gegen im Straßenbild monströs wirkende Maximalbauten gerichtet würde. Eben dies wäre nur durch eine radikale Abkehr von der gegenwärtigen Baupolitik möglich, d.h.  Geschossflächenzahl und  Firsthöhe runter setzen, Baufenster begrenzen, mithin Bebauungspläne, die Gästesilos verhindern und zu Sanierung und begrenzten Aus- oder Anbau bestehender Einheiten führen. Hilfreich wäre eine Tätigkeit des Bauausschusses, die sich nicht auf das kleinste Karo stürzt und Abweichung der Dachneigung von 3 % abstraft, sondern sich mit ästhetischen Kriterien und Proportionskunde kleiner Häuser beschäftigt. 

Stattdessen wirkt ein Mechanismus, der aus anderen Ferienorten hinlänglich bekannt ist.  Die Kleinanbieter, die gewohnt sind, ihre Investitionen mit Eigenkapital zu bestreiten ( und von den Kreditinstituten auch nicht geschätzt werden ) , leiden seit vielen Jahren unter einem  Verfall der Rentabiltät und geben auf – nicht zuletzt angesichts günstiger Mieten in Neubauten – . Dem steht der Run auf vermeintliches Betongold in Form einer Wohnung an der Küste gegenüber, der vom „Markt“ und der Baupolitik gefördert wird, letztlich aber die Spekulation der Käuufer nicht erfüllt. Wie professionelle Vermietungsbüros berichten, sehen die Vermieter am Jahresende ganz erstaunt, dass sie ihre Finanzierung nicht durch Mieteinnahmen verdienen konnten.

Weil komplette Sanierungen Im Bestand im Übrigen oft noch teurer sind, als Neubauten entsteht ein Verdrängungs- und in der Folge ein Verteilungswettbewerb. Die Fälle, in denen potentielle Bauherren von Ein- oder Zweifamillienhäusern dem konkurrierenden Angebot von Bauträgern nicht standgehalten haben , die eine Maximalausnutzung der Grundstücke anstreben, sind vielfach Ortsgespräch. 

Das Ergebnis liegt vor aller Augen!

Ruhe, Beschaulichkeit, kleinteiliges Ortsbild, Hohwacht als Unikat an der Ostsee, das war einmal!

Natürlich hätte man diese Entwicklung durch eine Veränderungssperre und einen Bebauungsplan verhindern können, wenn man denn gewollt hätte.

Weil selbst die geringste Korrekturbereitschaft der Gemeinde  –  angeblich aus Geldmangel – ausblieb, bildete sich im Bereich Waldstraße/Reiherstieg, wo der erste Bau einer Selenter Baufirma entstand, eine heftige Opposition, die ihren Unmut über Flugblätter, einen Blog und schließlich eine Klage gegen die Baugenehmigung in aller Deutlichkeit  vortrug. Zu einem Zeitpunkt, als die Fronten  zwischen den Befürwortern einer „den Tourismus fördernden Bebauung“ und jenen, die eine Zerstörung des Ortsbildes abwehren wollten, noch keineswegs  verfestigt waren, trugen ein polemischer Blog und ein ebensolches Flugblatt zu einer Polarisierung der Meinungsbildung bei. Unglücklicherweise wurde anstelle der Baupolitik,  die auf Maximalausnutzung gerichtet war eine Firma ins Visier genommen, die auf der vorhandenen Basis nicht nur den auslösenden, sondern  weitere Bauaufträge ausführte, die buchstäblich wie die Faust auf das Auge des Betrachters wirkten.

Der ehemalige Blog der Bürgerinitiative schlug den Sack und meinte den Esel. Die Auseinandersetzung wurde mit zwei sich fundamental unterscheidenden Argumentationslinien betrieben, die eine, insbesondere von meiner Seite,  setzte mehr auf Argumente, die andere auf wiederholte Sticheleien. Der Zusammenhalt in der Widerstandsgruppe war ohnehin gering.

Den Gipfel der Empörung erreichte die Baupolitik mit den entschlossenen, gleichwohl mehr als zweideutigen  Schritten der Gemeinde, die Küstenbebauung am Dünenweg mit einem B-Plan in Gang zu setzen und das touristische Angebot durch ein Gesundheitszentrum zu ergänzen. Diese Vorgänge sind in dem Beitrag „B-Plan Nr 20, Dünenweg, gültig oder nichtig“ auch in den rechtlichen Details, sowie der sich anschließenden Korrespondenz ausführlich geschildert. (siehe auch „Quo vadis Hohwacht?“ „Gesundheitszentrum“ und „Blockheizkraftwerk“ In diesem Blog ). Zu einer offenen und substantiellen Auseinandersetzung über die Bebauung ließ sich die Gemeinde jedoch nicht zwingen. Sie hätte gegen die Fakten wohl auch nichts vorzubringen.

Hört man sich die Meinungen der Hohwachter zu den Absichten der Baupolitik an, so scheint der Glaube an eine Belebung des Tourismus, besonders  der Nachsaison noch weitverbreitet zu sein, eben auch  durch die geplante Bebauung der Küste am Dünenweg mit 40 Appartements . Dabei wird übersehen, dass  es sich bei der beklagten Verkürzung der Aufenthalte und nur geringer Verlängerung der Saison um ein landesweites Problem handelt, dass sich den verschiedensten Maßnahmen als nicht zugänglich erwiesen hat. Kurmittelhäuser und Meerwasserwellenbäder wurden in ganz Schleswig-Holstein geschlossen oder werden zur Last der Gemeinden.

Ein einfacher Blick genügt: Vor den Hohwachter Neubauten stehen in Vor- und Nachsaison ebenso wenig Fahrzeuge, wie vor den übrigen Quartieren.

Eine wesentliche Frage stellen sich die Hohwachter nur hinter vorgehaltener Hand: Wer profitiert eigentlich  ? Bauherren und Käufer aus Hohwacht sind jedenfalls nicht im Spiel, auch keine Handwerker!

Auch das erhoffte Zusammenspiel zwischen Meerblickappartement und „Gesundheitszentrum“ – zum Nutzen des Küsteninvestors –  scheint nach aller Erfahrung, die anderenorts gemacht worden ist, weitgehend unbegründet ( siehe das wirklich schöne, inzwischen geschlossenen und abgerissene  Meerwasserwellenbad Aqua Top mit weiteren Wellnesseinrichtungen  in  Travemünde unmittelbar neben neben dem Hotel Maritim ).

Auf die ätzende Salzlösung, die man aus der Tiefe pumpen will und die sich allenfalls in mehrfacher – unnatürlicher – Verdünnung  für ein schmales Spektrum medizinischer Anwendungen eignet, darf man nun wirklich keine Erwartungen setzen.

Auch die Erwartung des kleinen Hotels, an das sich die Appartementhäuser anschließen sollen, könnte enttäuscht werden. Eine Golfmannschaft die sich dort einquartiert hatte, erschien zum Abendessen ganz unstandesgemäß an zwei aufeinander folgenden Tagen bei Fischi und hatte eine Menge unkonventionellen Spaß.

Zurück zum Ernst der Lage :  Zum beginnenden Skandal werden  die Grundstücksangelegenheiten  durch die Preise, zu denen die Gemeinde ihre Grundstücke nach dem Motto „Trinkgelder für Tafelsilber“ verscherbelt hat. Besonders eindeutig erscheint die Bewertung des an den Investor verkauften Kurparks ( 5000 m²) für €10.-/m². Diese unmittelbar vor einem Hotel gelegene Fläche ist mit zahlreichen Strandkörben, in denen serviert wird und einem bewirtschafteten Zelt, sowie häufigen Barbeques völlig unterbewertet verkauft worden.

Ist der Weg nun frei für die Umgestaltung des Ortes von einem der letzten unprätentiösen Ostseebäder in Schleswig-Holstein zu einer synthetischen Feriendestination ?  

Der Kreis Plön könnte sich den Vorwurf der Nichtigkeit des B-Plans und der Kaufverträge mit einer Beanstandung oder Aufhebung zu Eigen machen und manch weitere kommunalpolitische Ungereimtheit bereinigen. Anscheinend aber sträubt sich die Kreisverwaltung, die wohl auch seit 2010 in die Angelegenheit intensiv verwickelt ist und glaubt zudem, die Position der vermeintlichen Unschuld durchhalten zu können. Die Unterlagen der kommunalaufsichtlichen Tätigkeit wurden angefordert und sind entsprechend  dem Öffentlichkeitsgebot des Informationszugangsgesetzes auch ausgeliefert worden. Allerdings handelt es sich im Umfang  nur um einige Vermerke und Formalia. Eine eigehende rechtliche Prüfung der Nichtigkeitsargumente ist an keiner Stelle erkennbar, so dass ich mit einem zweiten Schreiben vom 23.10.17 meine rechtsanwaltlich bestätigten Ansichten verdeutlicht hatte. Inzwischen ist eine ziemlich freche Antwort ohne weiteres Eingehen auf die rechtliche Argumentation eingegangen,

Der nächste Schritt ist die Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landes. Sollte der lange Arm interessierter Kreise bis in das Innenministerium reichen, bleiben im wesentlichen noch 2 Wege, die Normenkontrollklage und der Versuch, die Angelegenheit politisch an die große Glocke zu hängen.

Anfang Mai sind Kommunalwahlen. Man muss befürchten, dass ein eindeutiges gegen die desaströse Baupolitik gerichtetes Wahlergebnis,  nur noch begrenzte Wirkung entfalten wird, weil alle Baugenehmigungen erteilt sein werden , die eine kommerzielle Ausbeutung des Ortes zu Lasten seines Ortsbildes voran treiben.

Die Uhr läuft für diesen kleinen ehemaligen Fischerort an der Ostsee und sein Bewohner !

 

Anhang:  Fischis Sorgen um seine Existenz

 

Um Ausgleichflächen für mehr als 25 % der Besucherparkplätze zu gewinnen, die für das Bauvorhaben Dünenweg wegfallen, sollte auch ein seit vielen Jahren bestens eingeführter und frequentierter Fischimbiss das ihm gekündigte Pachtland am Rande des See-Parkplatzes räumen. Zugleich wurde der dem Inhaber gehörende angrenzende Minigolfplatz  im Flächennutzungsplan und dann auch im B-Plan ohne Anhörung zur Parkplatzfläche umgewidmet.

Auf Fischis Dilemma und die  fragwürdige Praktiken der Gemeinde  haben wir bereits  wegen des Beispielcharakters für die Gemeindepolitik im Leitartikel „Quo Vadis Hohwacht?“ hingewiesen. Dazu wurde sein Imbiss in der Begründung zu einem ersten B-Plan, der sein Grundstück plötzlich als Parkfläche auswies (!!),  mit einer unangemessenen Abschätzigkeit als „ortsbildstörend“ diskreditiert,  für ein sachlich zu haltendes offizielles Papier mehr als ungewöhnlich.

Zunächst  war dem  Fischimbiss das viele Jahre genutzte Pachtland am Rande des Großparkplatzes gekündigt und der Wunsch. einige Meter weiter auf Eigenland zu ziehen, schnöde verweigert worden. Schließlich und unter dem Druck von 3500 Unterschriften seiner Gäste hatte man ihm ein Baufenster von 100 m² inkl. Außensitzplätzen zugestanden. 240 m² hätten es sein müssen , um im bisherigen Umfang fortfahren und den Betrieb am Leben halten zu können und nach anwaltlicher Intervention wurden diese tatsächlich auch im B-Plan vorgesehen. Bei den Hohwachtern, die zur Unterschriftensammlung beigetragen hatten, ging der Riss mitunter quer durch die Familien. Die Eltern eines Gemeindvertreters, der für die Abschaffung des „ortsbildstörenden“ Objektes gestimmt hatte. stimmten für den Verbleib.

Nun  steht der Imbiss seit Oktober 2016 still. Das  Personal fand keine adäquate Beschäftigung  und  mittelfristig wird Fischi auch Konkurrenz erwachsen. Auf der letzten Sitzung des Tourismusausschusses im November 2016 war von der Einrichtung einer „Grünen Küche“ im unweit geplanten „Gesundheitszentrum“ die Rede. Dort werde man gesunde Ernährung propagieren und auch über die Rohstoffe aufklären. Dazu gehöre auch Fisch, so der CDU Fraktionsvorsitzende Lilienthal unter Zustimmung des Vorsitzenden der Freien Wählergemeinschaft, dem Fischer und Räucherfischhändler Kruse. Ein Schelm, der Böses dabei denkt..

Wie aber kam es überhaupt dazu, dass aus Fischis  Minigolfplatz, also einem  touristisch gewerblichen Grundstück durch eine Änderung des Flächenutzungsplans ein Parkplatz wurde. Nun ganz einfach: Durch Beschluss der GV vom 08.12.2014 zum derzeit gültigen FNP  von 2015 sollte eine „Neuordnung der Flächen des ruhenden Verkehrs“ eingeleitet werden.  Man hört die Nachtigall geradezu trampeln. Enteignungsgleich wurde aus dem Minigolfplatz eine Parkplatzfläche und zwar wie der BM mündlich auf einer späteren GV-Sitzung mitteilte, ausdrücklich als Kompensation zu jener Parkplatzfläche, die zugunsten des Dünenweg-Investors  von der bestehenden Parkplatzfläche des großen Seeparkplatzes abgetrennt und verkauft  worden war, um dem Küstenabstand wegen Natur- und Hochwasserschutz Rechnung zu tragen.

Der  mit 11 Stimmen angenommenen Beschluss der Gemeindevertretung  lautet: Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch zweiwöchige Auslegung des Planentwurfes in der Amtsverwaltung erfolgen.

Nun ja, im BauGB steht etwas von der öffentlichen Auslegung von Bauleitplänen über einen Monat.

Ob der Beschluss der Gemeindevertretung durch das Protokoll  wenigstens so rechtzeitig bekannt gemacht wurde, dass der Grundbesitzer hätte reagieren können, muss nun die Kreisverwaltung klären, der schließlich die Genehmigung dieser Änderung des Flächennutzungsplans oblag.

Nun scheint es derzeit möglich, dass der unter massivem Druck für Fischis Imbiss geänderte B-Plan für sein eigenes Grundstück auch umgesetzt werden könnte. Jedenfalls wurde ein Bauantrag schon einmal eingereicht-. Hoffen wir das Beste!

Der Mensch denkt und der Bürgermeister lenkt – – und versagt dem Bauantrag die Zustimmung, weil die Dachneigung etwas geringer ist als 45 Grad und die Stellplätze nicht an der Stelle eingezeichnet sind, die der B-Plan vorschreibt. Zweifel seien auch an einer Vollmacht angebracht, mit der Fischis Tochter ihren Vater ermächtigt, den Bauantrag zu unterschreiben. Auch der Minigolfplatz, der seit über 50 Jahren besteht, soll wohl verschwinden, weil Fischi bei der letzten Auflage des B-Plans vergessen hat, Einspruch einzulegen.

Die Hoffnungen schwinden, den Imbiss Weihnachten wieder zu eröffnen. Derweil haben zwei seiner seit einem Jahr arbeitslosen Mitarbeiterinnen anderweitig Arbeit gefunden. Doch Fischi und seine Tochter Petra Weber geben nicht auf.

Korrespondenz Dünenweg 3ter Teil – Die sogenannte Abwägung

JÜRGEN SCHMIDT – MEISENWEG 4 – 243321 HOHWACHT

 

01.10.2017

Herrn Thorsten Beims

Stadtplanung

Gemeinde Hohwacht

Kreis Plön

 

                                                                                               per E-Mail,

Sehr geehrter Herr Beims,

sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

 

für die Übersendung des Abwägungsbeschlusses zu meiner Eingabe danke ich Ihnen. Bei meinen folgenden Erwiderungen gehe ich davon aus, dass Sie, sehr geehrter Herr Beims, weniger eigenen Vorstellungen als den Vorgaben der Gemeinde gefolgt sind.

Von den Eingaben der 27 Hohwachter liegen mir einige vor. Der Platz reicht nicht zum Abdruck. Ich muss mich darauf beschränken, die wesentlichen Streitpunkte und die dazu ergangenen Abwägungen zu referieren.

Als Abwägung zu den monierten Vorabfestlegungen wird von Ihnen mitgeteilt, dass diese gar nicht erfolgt seien, weil  zahlreiche Änderungen in den B-Plan eingeflossen seien. Diese Behauptung ist im wesentlichen unzutreffend.

Es waren im Kaufvertrag und als Bestandteil dessen, vier Baukörper mit je 2 Voll- und 2 Dachgeschossen vorgesehen und vereinbart und sind  im nun verabschiedeten  B-Plan auch umgesetzt worden.

Durch Hochwasserschutz u.a. Umstände erzwungene Anpassungen, wie auch die Versetzung der Bauten nach Süden, sowie kleinere Veränderungen der Maße und Ergänzungen zur Fassadengestaltung sind keine wesentlichen Änderungen der vorab festgelegten Bebauung, sondern lediglich marginale Ergänzungen.

Im  Ergebnis wurde keine Bebauung sondern eine Verbauung des Küstenstreifens  zu Lasten einer erheblichen Verkleinerung des Parkplatzes beschlossen. Ihr Hinweis, dass Hohwacht über genügend Parkplätze verfüge, ist abwegig.

Neben den Vorabfestlegungen im Sinne sogenannter Abwägungsdefizite, die den B-Plan rechtswidrig machen, hatte ich am 12.09. Belege zur kaufvertraglichen Vereinbarung eines B-Plans veröffentlicht und übersandt, die zur Nichtigkeit von B-Plan und Kaufverträgen führen.

Darauf geht  die Abwägung nicht ein, obwohl zwischen meinem Schreiben an die Gemeinde und der Veröffentlichung sowie der Absendung der Abwägung 2 Wochen liegen.

Die Gemeinde beruft sich vielmehr auf das Kieler Gutachten, das als Auftragsarbeit mit vorbestimmten Ergebnis anzusehen ist. Der Gutachter hat seine Aussage ausdrücklich unter den Vorbehalt gestellt, nur den mit Mühe ausdeutbaren Text des Kaufvertrages bewertet zu haben, da ihm Unterlagen zum Willen der Vertragspartner ausdrücklich vorenthalten worden sind. Eben diese Willensäußerungen der Vertragspartner sind aber eindeutig erfolgt (siehe Beitrag im Hohwacht.Blog „B-Plan Dünenweg gültig oder nichtig ?“)  und auch der Notar hat den Sinn des Kaufvertrages, nämlich die vertragliche Bindung an die Verabschiedung eines B-Plans ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies macht B-Plan und Kaufverträge nichtig.

Weitere Einzelheiten der sogenannten Abwägungen ergänzen den Eindruck, mit welchen Karten hier gespielt wird.

Den am Dünenweg entstehenden 40 Wohnungen wird eine Belebung der Nebensaison und Verlängerung der Aufenthaltsdauer zugeschrieben. Dabei wird verkannt, dass die Abnahme der Aufenthaltsdauer bei steigender Besucherzahl  ein generelles Phänomen der Touristik in SH ist und nicht von dem Angebot  an Unterkünften abhängt.

Die Behauptung, der Tourismus sei der bedeutendste Wirtschaftszweig in der Gemeinde Hohwacht, leuchtet nur auf den ersten flüchtigen Blick ein und ist differenziert nach dem Nutzen für Investoren einerseits und den Gemeindehaushalt andererseits zu betrachten. Derzeit ist der jährliche Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt für den Kurbetrieb mit ca 250 T€ nur zu leisten, weil der Ort für Erst und Zweitwohnungsbesitzer attraktiv ist, die entsprechende  Steuern entrichten. Diese bilden zusammen mit Schlüsselzuweisungen das Grundgerüst des Gemeindehaushalts. In diesem Zusammenhang sind die Discountpreise für gemeindeeigene Grundstücke, der Verschuldungsgrad und die absehbaren Finanzrisiken durch hochfliegende Pläne zu betrachten.

Man fragt sich, ob die auch von der Gemeinde eingesetzte Formel vom Ort „unter einem Dach von Bäumen“ nicht umformuliert werden sollte : Unter einer Decke mit den Investoren.

Die Bedeutung des Ortsbildes ist für den Dauerbewohner noch ausschlaggebender  als für den Feriengast und dieses leidet gravierend unter der seriell eintönigen Küstenverbauung im Bereich einer charakteristischen Sichtachse .

Der verriegelnden Charakter wird durch eine Schrägansicht akzentuiert, die kaum einen Durchblick zulässt.

Das Ortsbild mag anderenorts ein „abwägungserheblicher Belang unter mehreren sein,“ für Hohwacht, dass durch seine beschauliche unaufdringliche und bescheidene Bau- und Gartenstruktur das Ferienurlaubsbild seiner Gäste seit jeher als eine Art Unikat geprägt hat, ist Ihre oberflächliche Einschätzung unverständlich.
Gänzlich utopisch erscheint der „belebende“ Zusammenhang der 40 Küstenappartements mit dem geplanten Gesundheitszentrum. Für dieses laufen nach der Machbarkeitsstudie jährliche Defizite der Betriebskosten von 350 T€ zu Lasten des Gemeindehaushalts auf, bei illusorisch hohen Eintrittspreisen von 18 € und einer avisierten Besucherfrequenz, die sich unter Berücksichtigung der Gästestruktur gegenwärtig nicht einmal erhoffen lässt.

In der Abwägung kommt eine abschätzige Beurteilung all jener   Befürchtungen zum Tragen, die eine nachteilige Entwicklung des Ortsbildes und abnehmenden  Zuspruch der Gäste vorher sagen, wie dies im Spiegel der Medien (TV und Zeitungen) und dem Widerstand der Bevölkerung zum Ausdruck kommt. Diese Grundhaltung ist beispiellos für die  Gemeindeverwaltung eines Ortes, der vom Ortsbild lebt.

Entgegen Ihrer Behauptung wurde die Öffentlichkeit mit Ausnahme unvermeidbarer Auslegezeiten der B-Pläne auch konsequent gemieden. Als Sie auf einer gut besuchten Sitzung der Gemeindevertreter im Oktober den B-Plan in aller Kürze vorstellten, wurden Fragen an Sie, den Planer von der Sitzungsleitung ausdrücklich verboten !

Es ist meinerseits nicht behauptet worden, dass sich die Gemeinde an einem Blog-Diskurs zur Baupolitik und der Küstenbebauung im Besonderen beteiligen solle, es sollte  lediglich darauf hingewiesen werden, dass die Resonanz der Veröffentlichungen in einem inzwischen geschlossenen und danach von mir eröffneten Blog außerordentlich groß und insofern beachtenswert ist,

Die Zahl der Seitenaufrufe von mehr als 2500/ Monat und 1000 Besuchern ist vermutlich deutlich größer, als die Zahl der Besucher, die auf der homepage der Gemeinde nach nicht vorhandenen oder unzureichenden Informationen suchen.