Korrespondenz Dünenweg 3ter Teil – Die sogenannte Abwägung

JÜRGEN SCHMIDT – MEISENWEG 4 – 243321 HOHWACHT

 

01.10.2017

Herrn Thorsten Beims

Stadtplanung

Gemeinde Hohwacht

Kreis Plön

 

                                                                                               per E-Mail,

Sehr geehrter Herr Beims,

sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

 

für die Übersendung des Abwägungsbeschlusses zu meiner Eingabe danke ich Ihnen. Bei meinen folgenden Erwiderungen gehe ich davon aus, dass Sie, sehr geehrter Herr Beims, weniger eigenen Vorstellungen als den Vorgaben der Gemeinde gefolgt sind.

Von den Eingaben der 27 Hohwachter liegen mir einige vor. Der Platz reicht nicht zum Abdruck. Ich muss mich darauf beschränken, die wesentlichen Streitpunkte und die dazu ergangenen Abwägungen zu referieren.

Als Abwägung zu den monierten Vorabfestlegungen wird von Ihnen mitgeteilt, dass diese gar nicht erfolgt seien, weil  zahlreiche Änderungen in den B-Plan eingeflossen seien. Diese Behauptung ist im wesentlichen unzutreffend.

Es waren im Kaufvertrag und als Bestandteil dessen, vier Baukörper mit je 2 Voll- und 2 Dachgeschossen vorgesehen und vereinbart und sind  im nun verabschiedeten  B-Plan auch umgesetzt worden.

Durch Hochwasserschutz u.a. Umstände erzwungene Anpassungen, wie auch die Versetzung der Bauten nach Süden, sowie kleinere Veränderungen der Maße und Ergänzungen zur Fassadengestaltung sind keine wesentlichen Änderungen der vorab festgelegten Bebauung, sondern lediglich marginale Ergänzungen.

Im  Ergebnis wurde keine Bebauung sondern eine Verbauung des Küstenstreifens  zu Lasten einer erheblichen Verkleinerung des Parkplatzes beschlossen. Ihr Hinweis, dass Hohwacht über genügend Parkplätze verfüge, ist abwegig.

Neben den Vorabfestlegungen im Sinne sogenannter Abwägungsdefizite, die den B-Plan rechtswidrig machen, hatte ich am 12.09. Belege zur kaufvertraglichen Vereinbarung eines B-Plans veröffentlicht und übersandt, die zur Nichtigkeit von B-Plan und Kaufverträgen führen.

Darauf geht  die Abwägung nicht ein, obwohl zwischen meinem Schreiben an die Gemeinde und der Veröffentlichung sowie der Absendung der Abwägung 2 Wochen liegen.

Die Gemeinde beruft sich vielmehr auf das Kieler Gutachten, das als Auftragsarbeit mit vorbestimmten Ergebnis anzusehen ist. Der Gutachter hat seine Aussage ausdrücklich unter den Vorbehalt gestellt, nur den mit Mühe ausdeutbaren Text des Kaufvertrages bewertet zu haben, da ihm Unterlagen zum Willen der Vertragspartner ausdrücklich vorenthalten worden sind. Eben diese Willensäußerungen der Vertragspartner sind aber eindeutig erfolgt (siehe Beitrag im Hohwacht.Blog „B-Plan Dünenweg gültig oder nichtig ?“)  und auch der Notar hat den Sinn des Kaufvertrages, nämlich die vertragliche Bindung an die Verabschiedung eines B-Plans ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies macht B-Plan und Kaufverträge nichtig.

Weitere Einzelheiten der sogenannten Abwägungen ergänzen den Eindruck, mit welchen Karten hier gespielt wird.

Den am Dünenweg entstehenden 40 Wohnungen wird eine Belebung der Nebensaison und Verlängerung der Aufenthaltsdauer zugeschrieben. Dabei wird verkannt, dass die Abnahme der Aufenthaltsdauer bei steigender Besucherzahl  ein generelles Phänomen der Touristik in SH ist und nicht von dem Angebot  an Unterkünften abhängt.

Die Behauptung, der Tourismus sei der bedeutendste Wirtschaftszweig in der Gemeinde Hohwacht, leuchtet nur auf den ersten flüchtigen Blick ein und ist differenziert nach dem Nutzen für Investoren einerseits und den Gemeindehaushalt andererseits zu betrachten. Derzeit ist der jährliche Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt für den Kurbetrieb mit ca 250 T€ nur zu leisten, weil der Ort für Erst und Zweitwohnungsbesitzer attraktiv ist, die entsprechende  Steuern entrichten. Diese bilden zusammen mit Schlüsselzuweisungen das Grundgerüst des Gemeindehaushalts. In diesem Zusammenhang sind die Discountpreise für gemeindeeigene Grundstücke, der Verschuldungsgrad und die absehbaren Finanzrisiken durch hochfliegende Pläne zu betrachten.

Man fragt sich, ob die auch von der Gemeinde eingesetzte Formel vom Ort „unter einem Dach von Bäumen“ nicht umformuliert werden sollte : Unter einer Decke mit den Investoren.

Die Bedeutung des Ortsbildes ist für den Dauerbewohner noch ausschlaggebender  als für den Feriengast und dieses leidet gravierend unter der seriell eintönigen Küstenverbauung im Bereich einer charakteristischen Sichtachse .

Der verriegelnden Charakter wird durch eine Schrägansicht akzentuiert, die kaum einen Durchblick zulässt.

Das Ortsbild mag anderenorts ein „abwägungserheblicher Belang unter mehreren sein,“ für Hohwacht, dass durch seine beschauliche unaufdringliche und bescheidene Bau- und Gartenstruktur das Ferienurlaubsbild seiner Gäste seit jeher als eine Art Unikat geprägt hat, ist Ihre oberflächliche Einschätzung unverständlich.
Gänzlich utopisch erscheint der „belebende“ Zusammenhang der 40 Küstenappartements mit dem geplanten Gesundheitszentrum. Für dieses laufen nach der Machbarkeitsstudie jährliche Defizite der Betriebskosten von 350 T€ zu Lasten des Gemeindehaushalts auf, bei illusorisch hohen Eintrittspreisen von 18 € und einer avisierten Besucherfrequenz, die sich unter Berücksichtigung der Gästestruktur gegenwärtig nicht einmal erhoffen lässt.

In der Abwägung kommt eine abschätzige Beurteilung all jener   Befürchtungen zum Tragen, die eine nachteilige Entwicklung des Ortsbildes und abnehmenden  Zuspruch der Gäste vorher sagen, wie dies im Spiegel der Medien (TV und Zeitungen) und dem Widerstand der Bevölkerung zum Ausdruck kommt. Diese Grundhaltung ist beispiellos für die  Gemeindeverwaltung eines Ortes, der vom Ortsbild lebt.

Entgegen Ihrer Behauptung wurde die Öffentlichkeit mit Ausnahme unvermeidbarer Auslegezeiten der B-Pläne auch konsequent gemieden. Als Sie auf einer gut besuchten Sitzung der Gemeindevertreter im Oktober den B-Plan in aller Kürze vorstellten, wurden Fragen an Sie, den Planer von der Sitzungsleitung ausdrücklich verboten !

Es ist meinerseits nicht behauptet worden, dass sich die Gemeinde an einem Blog-Diskurs zur Baupolitik und der Küstenbebauung im Besonderen beteiligen solle, es sollte  lediglich darauf hingewiesen werden, dass die Resonanz der Veröffentlichungen in einem inzwischen geschlossenen und danach von mir eröffneten Blog außerordentlich groß und insofern beachtenswert ist,

Die Zahl der Seitenaufrufe von mehr als 2500/ Monat und 1000 Besuchern ist vermutlich deutlich größer, als die Zahl der Besucher, die auf der homepage der Gemeinde nach nicht vorhandenen oder unzureichenden Informationen suchen.

Korrespondenz Dünenweg 2ter Teil, Plön mauert

Vorbemerkung:

Mein Schreiben an die Kommunalaufsicht des Kreises Plön vom 13.09.17 war inhaltlich identisch mit dem Beitrag „B.Plan Nr 20, Dünenweg, gültig oder nichtig“ .

Die Hohwachter Problematik hat sich mit der vorliegenden Antwort aus Plön nun zu einer Kreisangelegenheit entwickelt.

Das  mit  obrigkeitlicher Attitüde abgefasste Schreiben des Kreises (s.u.)  zeugt von einer Zwickmühle, in die der Kreis geraten ist. Wenn der Kreis Anhaltspunkte für die Rechtsgültgkeit von Verträgen und B-Plan hätte, würde er diese nicht verschweigen und meine Darlegung der Rechtswidrigkeit abweisen. Umgekehrt ist der Vorbehalt der Geheimhaltung natürlich noch kein Schuldeingeständnis, aber in ein Licht der Unschuld setzt sich der Kreis damit nicht, zumal daran zu erinnern ist, dass er um die Beurteilung der dubiosen Kaufverträge gebeten worden war, als diese für die Öffentlichkeit inhaltlich noch unbekannt waren, aber damals schon geschwiegen hat. Diese Problematik, die parallel zur Gültigkeit des B-Plans aufgeworfen worden ist und in der nunmehr bekannt gewordenen Vereinbarung ungewöhnlich niedriger Kaufpreise durch eine hoch verschuldete Gemeinde besteht, ignoriert die Kommunalaufsicht ein zweites Mal.

Deshalb ist der Weg auch noch nicht am Ende, vielmehr hat die Angelegenheit auf der ersten Station an Brisanz gewonnen. ( siehe Antwortschreiben vom 25.09.2017)

 

  DR. MED. JÜRGEN SCHMIDT – MEISENWEG 7- 243321 HOHWACHT

26.09.2017

 

Landrätin Kreis Plön

z.H. Frau Angela Saggau

Kommunalaufsicht

per E-Mail

 

Sehr geehrte Frau Saggau,

für die Eingangsbestätigungen meiner E-mail vom 18.09.2017 bedanke ich mich.

Meine E-mail vom 13.07, die sich bereits mit den Abwägungsdefiziten befasste, die eine Nichtigkeit des B-Plans begründen, war nicht quittiert worden.

Inhaltlich interpretiere ich Ihre Antwort dahingehend, dass die Kommunalaufsicht im Innenverhältnis zur Gemeinde beratend tätig werden wird und darüber keine Auskünfte erteilen will.

Würde die Kommunalaufsicht eine Beanstandung aussprechen, oder gar selbst ein Normenkontrollverfahren einleiten wollen, wobei Eile wegen der wirtschaftlichen Konsequenzen geboten wäre, so hätte der Kreis dies sicher verlauten lassen, hat er doch aus geringerem Anlass  einen Presseartikel veranlasst, bei dem es lediglich um  Einwände zur geplanten Architektur ging.

Sie verweisen auf § 120 der Gemeindeordnung und die fehlende Ermächtigung für eine Korrespondenz zwischen Aufsichtsbehörde und Beschwerdeführer zum Umfang des Tätigwerdens. Dieser Ermächtigung bedarf es auch nicht, denn mit dem Informations-zugangsgesetz hat ein weitgehendes Öffentlichkeitsgebot behördlichen Handelns Einzug in bislang klandestine Vorgänge gefunden.

Der Bürger hat ein Recht auf Information, d.h. in diesem Fall einer Bewertung der rechtswidrigen Kaufverträge der Gemeinde, der Mißachtung  von  baurechtlichen Voraussetzungen bei der Aufstellung eines B-Plans und insbesondere eine Bewertung des Verkaufs von Tafelsilber zu Schleuderpreisen.

Die Fortsetzung der von der Gemeinde über 7 Jahre betriebenen Geheimhaltung durch eine Weigerung der Kommunalaufsicht zu den aufgeworfenen Fragen eine Stellungnahme abzugeben, ist rechtlich und politisch absolut unverständlich und bedarf weiterer Klärung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Schmidt

 

Korrespondenz zu Kaufverträgen Dünenweg und B-Plan

Aus dem Schreiben eines Lesers

Moin, Moin Hr.Schmidt,

gegen den verabschiedeten B-Plan 20 , noch ohne Rechtskraft, ist es wohl

aus meiner Sicht schwierig etwas zu unternehmen.

Gegen den s.g. Kaufvertrag von 2004, ohne Bieterverfahren, muss etwas

unternommen werden.

Ich habe kein Eigeninteresse, aber als langjähriger Bürger der Gem. Hohwacht,

ein gesundes Rechtsempfinden.

Wir sollten alle Kräfte bündeln und gemeinsam koordiniert vorgehen.

Mit der Landrätin vom Kreis Plön und dem Innenministerium S-H werde

ich morgen telefonieren.

Lieben Gruß aus

 

Dem Schreiben ist die nachstehende Email einer Rechtsanwältin beigefügt

 

Sehr geehrter Herr…,

herzlichen Dank für das Telefonat und Ihre heutige Mail.

Wenn Sie gegen den Direktverkauf von Grundstücken ohne jeden Wettbewerb vorgehen wollen, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an

Andere …………. könnten gegen diese Vorgehen klagen.

Sie können die …….. Kommission ………………… bitten einzuschreiten.

Sie können sich an die …………. wenden.

Selbstverständlich können Sie diese Möglichkeiten auch kombinieren.

Wenn Sie dies wünschen, können wir gern eine kurze rechtliche Stellungnahme erstellen, in der die Unzulässigkeit des Vorgehens und die möglichen Maßnahmen dargestellt werden. Wie telefonisch besprochen, würde eine solche Stellungnahme ein Zeitaufwands-Honorar in Höhe von ca. 2.500,00 € (netto) auslösen.

Bitte lassen mich gern wissen, wenn wir für Sie tätig werden sollen.        

Anmerkung: Die Empfehlungen der Rain zum weiteren Vorgehen wurden im Detail unkenntlich gemacht, um Vorwürfe zum Urheberrecht zu vermeiden. Zwar handelt es sich bei dem Schreiben um unentgeltliche Rechtsberatung zum Zwecke der Mandantenwerbung, jedoch könnte für die mehr oder minder banalen Empfehlungen eine geistige „Schöpfungshöhe“ geltend gemacht werden, die in anderen Fällen immer weder für Abmahnungen ausgenutzt wird

Antwort Dr. Schmidt, Hohwacht.Blog

Sehr geehrter Herr …..,

In juristichen Angelegenheiten ist es wichtig, in besonderer Weise  “Lesen gelernt “ zu haben.

Ich habe in meinem Blogbeitrag den Nachweis geführt, dass die Kaufverträge in Verbindung mit § 134 BGB nichtig sind, weil diese gegen das Verbot des Bau GB § 1,3 verstoßen, einen B-Plan zu vereinbaren, noch dazu, wenn der Inhalt des B-Plan vorab weitgehend festgelegt ist. Das baugesetzliche Abwägungsgebot (Abwägungsdefizit)  lässt sich dann nicht einhalten. Auch aus diesem Grund ist der B-Plan nichtig.

Es ist deshalb nicht erforderlich,  eine zweifellos renommierte  Anwältin anzuregen, ihr Steckenpferd Dressur zu reiten und  dafür ihr Taschengeld aufzubessern.

Die Landrätin ist bereits informiert.

Schwierigkeiten ergeben sich nicht aus der Rechtslage, die eindeutig ist, sondern aus der Vernetzung der Entscheidungsträger.

mit freundlichen Grüßen

B-Plan Nr 20 Dünenweg, gültig oder nichtig ?

Die GV-Sitzung ist vor einer halben Stunde zu Ende gegangen. Es waren 8 Vertreter anwesend, 2 von der Wählergemeinschaft fehlten.

Der Satzungsbeschlkuss zum B-Plan 20 erging mit 7 Stimmen. Die stellvertretende Bürgermeisterin  stimmte dagegen. Soweit man aus den Abstimmungen zur Abwägung Schlüsse ziehen kann, hat Frau Schöning vor allem an der unzureichenden Berücksichtigung der Einwände des Kreises Anstoß genommen, denn allen anderen Abwägungsbeschlüssen, 15 weitere  von den Behörden und immerhin 27 aus der privaten Öffentlichkeit hatte sie zugestimmt.

Zu den übrigen Tagesordnungspunkten demnächst mehr.

Nachdem die Gemeindevertretung Hohwacht nun  den B-Plan Nr 20 in Kenntnis einer detaillierten Argumentation zur Nichtigkeit des Kaufvertrages und damit des dazu gehörigen B-Plans als  Satzung beschlossen hat, möchte ich nachstehend – unter Einbeziehung des Rechtsgutachtens vom Februar 2010 – die Ergebnisse meiner dazu angestellten Recherchen bekannt geben:

Im Februar  2010  ist von einer ausgewiesenen  Kieler Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Amtes Lütjenburg ein Rechtsgutachten zur Gültigkeit des 2004 geschlossenen Kaufvertrages Dünenweg zwischen der Gemeinde Hohwacht und dem Unternehmer Richard Anders erstellt worden.

Bereits dieser Vorgang und die Infragestellung eines Vertrages, der von einem  renommierten Notar und Schlüsselfigur der Lütjenburger Gesellschaft beurkundet worden war, ist höchst bemerkenswert.

Anlass zum Gutachtenauftrag war der Mehrheitswechsel in der Gemeindevertretung Hohwacht und die Unwilligkeit der von der Wählergemeinschaft Hohwacht gestellten neuen Mehrheit, den Kaufvertrag in den darin festgelegten Details umzusetzen. Dabei standen  die vom Käufer formulierten Vorstellungen zur Bebauung und geplanten Nutzung  im Vordergrund , die Bestandteil des Vertrages waren. Ob auch die Vereinbarung einer Aufstellung eines entsprechenden B-Plans bereits für den Widerstand des damaligen Bürgermeisters Dehn ausschlaggebend gewesen ist, wissen wir nicht, wohl aber, dass für erfahrene Kommunalpolitiker, mit Grundkenntnissen im öffentlichen Baurecht , die Nichtigkeit sozusagen mit Händen zu greifen war und  nicht zuletzt infolge dessen  der Gutachtenauftrag erging. I

Im Internet sind zwei Zeitungsartikel des Ostholsteiner Anzeiges einsehbar, die sich mit der Auseinandersetzung zwischen dem Käufer und dem Bürgermeister beschäftigen. Wer zwischen den Zeilen zu lesen und zu denken versteht, ahnt bereits die ganze story.

Das 34 seitige Gutachten zum Kaufvertrag beschäftigt sich unter mehreren Gesichtspunkten mit der Möglichkeit der Nichtigkeit des Kaufvertrages, weil Vertragsbestandteile so aufgefasst werden können, dass eine Vorabfestlegung und – dies ist der entscheidende Punkt –  die Aufstellung eines B-Plans kaufvertraglich vereinbart worden war.

Eine solche Vereinbarung in Kaufverträgen würde  diesen entsprechend §1, Abs 3 Satz 2 BauGB in Verbiundung mit $ 134 BGB nichtig machen.Die kritischen Erörterungen des Gutachters beziehen sich auf Passagen des Kaufvertrages in denen bestimmt ist,

  • dass die Bebauung und eine beigefügte Beschreibung und Zeichnung des             Architekten  des Käufers zum Gegenstand und Bestandteil des Vertrages               gehören soll, sowie
  • ein Rücktrittsrecht des Käufers fest gelegt ist , soweit nicht bis 2009 ein  den          Kaufgegenstand  betreffender B-Plan Rechtskraft erlangt habe

Das Gutachten bemüht sich, nachzuweisen, dass weder diese Passagen noch Ausführungen zur beabsichtigten Bebauung als verbindliche Bestandteile des Kaufvertrages zu gelten haben (und  insofern Nichtigkeit gegeben wäre), sondern lediglich beschreibenden und unverbindlichen Charakter haben. Diese juristische Hochseilartistik des 34 seitigen Gutachtens mag sich zu Gemüte führen, wer mag.

Soweit zu den Nebensächlichkeiten

Der entscheidende Gesichtspunkt ist nämlich – neben der formalen Betrachtung des angeblich mehrdeutigen und auslegungsbedürftigen Vertragstextes – die Fragestellung, ob es überhaupt möglich ist, den eindeutigen Willen der Vertragspartner festzustellen. Diesbezüglich führt der Gutachter nämlich aus, dass ihm – abgesehen vom Vertragstext – auf ausdrücklichen Wunsch des Auftragsgebers keine weiteren Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt worden seien.

Eine solche selbstschützende und das Gutachten relativierende Anmerkung lässt bereits aufhorchen.

Aus diesem Grund  sind die Möglichkeiten des Gutachters entscheidend eingeschränkt, den Vertrag nach den Methoden zu prüfen, die auch ein Gericht anlegen würde, erstens der formalen Auslegung des Vertragstextes zu folgen, zweitens der Überprüfung des Willens der Vertragspartner, der im Vertrag, aber auch in Äußerungen außerhalb des eigentlichen Vertrags zum Ausdruck kommt.

Dass ein notarieller Vertrag so weitgehend auslegungsbedürftig ist, entspricht nicht dem Üblichen und die Bemühungen des Gutachters ähneln  den Versuchen einer juristisch begabten Katze, sich selbst in den Schwanz der Argumente zu beißen.

 Der Gutachter hätte  natürlich bei der Erstellung des Gutachtens im Februar 2010 das  Schreiben des Notars vom Dezember 2004 (siehe Anlage) kennen können – wenn man ihm dieses zugänglich gemacht und dies nicht ausdrücklich vorenthalten worden wäre.

In diesem Schreiben kommt nämnlich der Wille der Vertragspartner noch einmal ganz klar zum Ausdruck, indem der Notar  daran erinnert, dass die Vertragsabwicklung und Kaufpreiszahlung an die Aufstellung und Rechtskraft eines B-Plans gebunden ist.

Auch der  Käufer hilft nach Ablauf einer Anstandsfrist im Jahre 2010 zur Frage seines Willens in aller Öffentlichkeit  nach, nachdem ihm das für ihn gar nicht bestimmte Gutachten inhaltlich bekannt geworden war. Er veranlasst nämlich  den Ostholsteiner Anzeiger mit gleich zwei Artikeln eine Klageandrohung mit Schadensersatzforderung gegen den Bürgermeister von Hohwacht zu veröffentlichen, wenn ihm die kaufvertraglich vereinbarte Bebauung nicht ermöglicht werde, was einen entsprechenden B-Plan voraus setzt.

Pikanterweise erinnert der Investor die Gemeinde an das Gutachten mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die darin postulierte  Gültigkeit des Vertrages, trotz der brisanten Folgeüberlegungen, die sich aus dieser Festlegung in Verbindung mit seiner Willensäußerung ergeben und die  Nichtigkeit begründen, indem er implizit und explizit die Vereinbarung zur Erstellung eines B-Plans bestätigt.

Bei diesem Vorgehen scheint nach verständiger Einschätzung  jedoch  wohl unterstellt worden zu sein, dass außer den Vertragspartnern niemand Kenntnis von dem Inhalt des Vertrages bezüglich des B-Plan hatte und auch die Gemeinden Hohwacht und Amt Lütjenburg über den Inhalt Stillschweigen bewahren würden, denn im Zusammenhang  mit den Willensäußerungen der Beteiligten würde und wird sich  die Nichtigkeit des Vertrages zwangskäufig ergeben. Auf diese zwingenden Zusammenhänge  wird ja im Gutachten – wenn auch nach dem damaligen Kenntnisstand verneinend – ausdrücklich hingewiesen.

Schließlich bekennen sich. nach einem erneuten Mehrheitswechsel in der Gemeindevertretung Hohwacht. auch der Bürgermeister und der Vorsitzende der neuen Mehrheitsfraktion und ihnen folgend,   die Gemeindevertretung  trotz der erkennbaren Paradoxie zur Gültigkeit des Vertrages.

Nicht nur ein B-Plan wird „unter Bauchschmerzen“ aufgelegt , „um eine Millionenklage wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages zu vermeiden“, sondern gleich mehrere angepasste Versionen, denn man hat  es u.E. wohl eilig, bis zu einer neuen Mehrheitsbildung in der GV die Dinge unter Dach und Fach zu bringen.

Der rührige Bürgermeister unternimmt alles, um Sondergenehmigungen wegen Hochwasserschutz, Biotopverpflanzungen etc. zu erreichen und verkauft tatsächlich noch einmal 25 % des großen Seeparkplatzes dazu (zum gleichen Spottpreiswie beim ersten Vertrag), damit wegen des erforderlichen Küstenabstandes, der nach der neueren Gesetzgebung  aus Gründen des  Hochwasserschutzes erforderlich geworden ist, ein ausreichend großes Baufeld für die 2004 kaufvertraglich vereinbarten Bauten zustande kommt.

Nun verhilft uns – was weder 2004 noch bei Abschluss eines Folgevertrages 2014 von den Beteiligten voraus zu sehen war  – im Jahre 2017 das Informationsfreiheitsgesetz und der Zugang zu den Verträgen, unseren Verdacht zu erhärten und die Vorgänge unter rechtlichen Aspekten aufzuklären.

 Im Ergebnis ist aus meiner Sicht folgendes festzuhalten:

 1. Die Vertragspartner schließen unter Mitwirkung eines Notars, der sich seiner Tätigkeit und der Folgen bewusst gewesen sein muß, einen Kaufvertrag, der durch ein späteres Gutachten, das beiden Seiten bekannt wird, erkennbar unter den Verdacht der Nichtigkeit gerät. Dieser Verdacht wird durch das Gutachten nur scheinbar ausgeräumt, denn diese gutachterliche Beurteilung erfolgt unter dem Vorbehalt unvollständiger Unterlagen zur Auslegung des Willens der Vertragspartner. Durch spätere eindeutige und  öffentliche Willenserklärungen aller Beteiligten, nicht zuletzt des Notars selbst,  zum Inhalt der Kaufverträge wird der Wille jedoch klar gestellt und die Bewertung des  Gutachters, der Vertrag sei gültig, zur Makulatur. Der Kaufvertrag ist nichtig und der so zustande kommende B-Plan natürlich auch.

 2, Notar und Vertragspartner bekennen sich in beiderseitiger  Kenntnis dieses Gutachtens und im Bewusstsein dessen geheimer Natur, sowie unter der Annahme dass auch die  Verträge geheim bleiben, trotzdem und eindeutig zur Absicht, den Vertrag umzusetzen, und einen entsprechenden B-Plan zu erreichen, obwohl mit dieser Willenserklärung –  im Nachhinein und in Kenntnis der bis dato geheim gehaltenen Vertragsinhalte – die Nichtigkeit noch einmal bestätigt wird.

 3. Bei den Beteiligten scheinen abgestimmte Positionen wirksam zu sein, gewissermaßen eine dreifache Buchführung. Es drängt sich der Eindruck auf, dass alle Beteiligten wissen, dass die Verträge nichtig sind, erfinden aber zur Durchsetzung und Legitimierung vor der Öffentlichkeit eine Zwangssituation, die unter dem Aspekt der Nichtigkeit gar nicht besteht. In diesem Verhalten kommt noch einmal der erklärte Wille zum Ausdruck, die Verträge unter allen Umständen umzusetzen, eben auch die gesetzeswidrige Vereinbarung im Kaufvertrag einzuhalten, einen dem Inhalt entsprechenden B-Plan zu erstellen,

Man hält  die Verträge weiterhin geheim und übersendet  Interessenten wie uns erst einmal Papiere mit ausgedehnten Löschungen, bis unser Hinweis auf das IZG SH und die Einschaltung des Dazenschutzbeauftragten die Herausgabe der vollständigen Verträge erzwingt-

4. Der gesamte Vorgang ist insbesondere wegen der bemühten Heimlichkeit auch unter Fokussierung der Kaufpreise zu prüfen, die deutlich unterhalb des Verkehrswertes liegen.

5. Die Rolle des Kreises Plön ist unter dem Aspekt zu betrachten, dass dieser vor einem Jahr vom Unterzeichner zur Prüfung der damals noch unbekannten Kaufverträge aufgefordert worden war, aber nichts zu beanstanden hatte.


Anlage:

Schreiben Notar Strehlow an die Gemeinde Hohwacht mit Erinnerung an duie Erstellung eines B-Plans als Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung, aus dem Aktenbestand des Amtes Lütjenburg.

Das Gutachten der Kieler Kanzlei ist vom Amt Lütjenburg zu beziehen

Die vom Ostholsteiner Anzeiger veröffentlichten Aussagen des Unternehmers Richard Anders sind im Internet in einer Datei des shz nachzuzlesen

 

Quo Vadis Hohwacht

„Lust“ Kurt Stormer 1946 Holzschnitt Zustandsdruck

Zum Beitrag vom Januar 2019

 

Jürgen Schmidt 12.Juli 2017,    update 04.09.2017

( mit diesem Beitrag werden einige der kritischen Punkte zusammen gefasst, die im Detail unter den Kategorien abgehandelt werden.  Material wie die Tourismusstudien, die Machbarkeitsstudien zum Gesundheitszentrum über 172 Seiten und der Volltext zum Wärmenetz können bei der Gemeinde angefordert werden ) ergänzt durch Hinweis und Zusammenhang mit dem Beitrag zum besonderen politischen Klima

Die Zerstörung des kleinteiligen Ortsbildes durch eine verfehlte Baupolitik der Gemeinde, der Verkauf von Gemeindegrund zu Discountpreisen, die Präferenz für einen Tourismusbetrieb, der hoch subventioniert werden muss, eine wettbewerbsrechtlich fragwürdige Finanzierung der Zimmervermittlung, die Vernachlässigung der Infrastruktur,  abnehmende Zahl der Erstwohnsitze und Schwund der Bevölkerung, fragile Finanzen und kostspielige Pläne, Förderung auswärtiger Investoren zu Lasten einheimischer Bürger,        

                                       – um damit nur die wesentlichen zu nennen –

sind die größten  Probleme, wenn man fragt: 

Quo vadis  Hohwacht ?

Wer  auf die jüngst entstandenen Bauten in der Seestraße, Reiherstieg und Strandesberg/Kiefernweg und die Veränderungen des Ortsbildes schaut und sich vorstellt, was die bereits beschlossenen Baupläne in der Strandstraße, dem ehemaligen Schulgebäude und anderswo noch bescheren werden, fragt sich ergebnislos nach Sinn,  Ziel und  Nutzen dieser Baupolitik für die Gemeinde – und deren Haushalt.

Zwar könntet die lang und heiß diskutierte Küstenbebauung des Dünenwegs vermutlich erst einmal gestoppt worden zu sein, weil Kaufverträge und B-Plan mit großer Wahrscheinlichkeit nichtig sind, aber die Aufdeckung dieses Umstands als  Erfolg einer hartnäckigen Recherche und Widerstands gegen die Umgestaltung des Ortes, lässt sich nicht beliebig wiederholen.

Hat die Umgestaltung des Ortes überhaupt ein vernünftiges Ziel ?

Mit den entstehenden Ferienwohnungen  wächst die Zahl an Betten von 2014 bis 2018 um ca 30 % des Bestands. Ausgelastet ist Hohwacht nur in der Hauptferienzeit der bevölkerungsreichen Bundesländer über ca 6 Wochen.
Durch die rücksichtslose Errichtung von Reihenhütten  und Touristensilos auf baulich maximal ausgenutzten Grundstücken  verliert Hohwacht sein Ortsbild aus bescheidener und kleinteiliger Siedlungstruktur und einer beschaulichen, niergendwo geltungssüchtig überzogenen  Gartenkultur.  Durch die entstandenen Neubauten kann von  jener vom Bürgermeister beschworenen höheren Qualität und Attraktivität überhaupt  nicht die Rede sein.

Die häufig zu hörenden Verweise auf eine notwendige Verdichtung infolge der Landesplanung sind unwahre Schutzbehauptungen.

Vielmehr werden wesentliche  Grundsätze der Landes- und Regionalplanung völlig mißachtet, zum Beispiel die Forderung, dass Struktur und Qualitätsverbesserung VORRANGIG vor einer Kapazitätsausweitung zu entwickeln seien.  Das Gegenteil geschieht.

Die Absichten des Bürgermeisters und die aktive Baupolitik der Gemeinde sind durch die Landesplanung nicht gedeckt und nicht nur deshalb verfehlt und schädlich.

Wirtschaftlich betrachtet, beschert der Bauboom wenigen auswärtigen Firmen guten Profit, den alteingesessenen Vermietern hingegen eine vernichtende Konkurrenz, weil ein Verteilungswettbewerb entsteht, zwischen jenen, die auf ein Einkommen aus Vermietung angewiesen sind, und jenen, die ihre Investition aus überschüssigem Kapital und wegen niedriger Zinsen, sowie  mangels Alternativen als langfristige Geldanlage ansehen – – , durch die rosarote Brille versteht sich und bis zur nächsten Rezession oder einen schlechten Sommer mit Fernbleiben von Gästen, .

Die Rentabilität ist von der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer unserer Gäste abhängig. Diese sinkt von 5,4 Tagen im Jahre 2008 auf 4,8 Tage 2015).  Für einen längeren Aufenthalt, wie ihn Vermieter und Gemeinde sich – besonders in der Nebensaison – wünschen,  bedarf es nicht einer zunehmenden Bettenzahl, sondern einer Steigerung der Attraktivität des Urlaubsziels. Es müssen positive Urlaubsgefühle geweckt werden und  das Psychotop des Urlaubers, also die Gefühlseindrücke, die ihn an den Ort binden, müssen sich aus dem Biotop des Ortes, seiner Einbettung in die Natur und dem kleinteiligen beschaulichen Ortsbild und einem passenden auf Zielgruppen ausgerichteten touristischen Angebot ( hier fehlt es vor allem an kulturellen Angeboten) ergeben.

Die das Ortsbild zerstörende maximale bauliche Auslastung der Grundstücke und die entstehenden Wohnungen tragen eben nicht zu einem längeren Urlaubsaufenthalt bei und das Überangebot der Unterkünfte in der Nebensaison führt zu einer niedrigeren Auslastung für alle und damit eine zusätzlich sinkende Rentabilität.

Die meisten Überlegungen für eine Belebung der Nebensaison gehen am Markenkern des Ortes vorbei. Wer an die Mär eines Gesundheitstourismus in der Nebensaison durch eine Erhöhung des Bettenangebots glaubt,  kann auch gleich die Verwaltung der Hohwachter Luftschlösser übernehmen.

Thema Nr 1: Dünenweg

Wer sich daran erinnert, mit welchen Argumenten der Sinneswandel eingeleitet worden ist, durch eine monströse Gebäudeplanung die charakteristische Sichtachse zur Ostsee am Dünenweg zu verbauen und zugleich dem Distinktionsbedürfnis einer kleinen Bevölkerungsgruppe Rechnung zu tragen, mag sich fragen, ob dabei die Leitgedanken eines Investors oder der wenig verständliche Wunsch der Gemeinde nach stärkerer sozialer Schichtung wirksam gewesen ist .

Wie auch immer, die „Sorgen“ der Gemeinde liegen uns noch schwer im Ohr: Schadensersatzforderung in Millionenhöhe vermeiden, den Investor mit Mühe von einer geschlossenen Bauweise auf Einzelbauten runter gehandelt zu haben, aus Kaufvertragsgründen gezwungen gewesen, größere Flächen des Parkplatzes zu opfern und ähnliche Behauptungen, ließen ja fast Mitleid mit der geplagten Gemeinde aufkommen.

In Wirklichkeit wurde die Bebauung in fast allen wesentlichen Details, der Zahl der Gebäude, Geschosshöhe, Grundfläche etc mit dem Kaufvertrag von 2004 festgelegt und zugleich die Verpflichtung eingegangen, sich an die Pläne zu halten und dafür einen Bebauungsplan aufzustellen.

Damit war der baurechtlich zwingend gebotene Abwägungsprozess von Einwänden zur  Bebauung, den die Gemeinde vorzunehmen hatte, von vorn herein unmöglich, weil sich die Gemeinde mit entscheidenden  abwägungsrelevanten Details bereits kaufvertraglich gebunden hatte. Jegliche der zahlreichen Neuauflagen des B-Plans Nr 20 und der Verbrauch von Sitzungs- und Arbeitszeit ist damit als überflüssig und nichtig anzusehen und der Kaufvertrag ebenso, weil die kaufvertragliche Bindung an einen B-Plan ohne Abwägungsmöglichkeit eben auch den Kaufvertrag nichtig macht.

Über die Selbstfesselung der Vertragspartner und die Mitwirkung des Notars wird an anderer Stelle zu reden sein. Vermutlich ist man bei Vertragsschluss davon ausgegangen, dass außer den Eingeweihten niemand Einsicht in die geheim gehaltenen Texte nehmen würde. Doch inzwischen ist ein  Informationszugangsgesetz ( IZG-SH ) in Kraft gtreten, das die gemeindlichen Verträge der vollen Transparenz unterwirft. Nicht einmal mehr die Kaufpreise sind geheim.

Die Preise, zu denen die hoch verschuldete Gemeinde Grundstücke weg gibt, sind nicht nur unverständlich, Sie sind ein Schock für den unbefangenen Betrachter. Der Bauplatz Dünenweg wurde in zwei Teilen für insgesamt ca 800 T€ verkauft. Legt man übliche Kenngrößen der Immobilienwirtschaft zu Grunde, wäre bei diesem Filetgrundstück auf den Quadratmeter Geschossfläche eine Kostenbelastung durch das Grundstück von mindestens € 1000.- angemessen, der Kaufpreis hätte also nicht 800 T€ sondern 3 Mio € betragen können und bei sorsamen Umgang mit dem Tafelsilber auch müssen.

Nebenbei gingen 5000 m² Kurpark für € 10.- an den gleichen Investor über den Tresen der Gemeinde. Auch die 50 € /m² für den ehemaligen Spielplatz hinter dem Hotel Haus am Meer, wo übrigens schon – trotz fehlendem B-Plan – eine Bebauung vorgenommen wurde, sind ein veritables Schnäppchen

Äußerst großzügig zeigt sich die Gemeinde auch beim Verkauf des Grundstücks Alte Schule mit einer Kaufpreisforderung von 70 € / m². Dieser Investor darf  mit Grundstückskosten pro m² Geschossfläche von weniger als € 100.- kalkulieren. Hier hätten auch private Bauplätze für den Hohwachter Nachwuchs entstehen können.

Dichte Schleier um die B-Pläne

Wer zu den Bürgern gehört hat, die sich mehrfach die Mühe gemacht haben, Überlegungen anzustellen und Einwände zu den jeweiligen Auflagen des B-Plans 20 zu formulieren, kann im Nachhinein und in Kenntnis der Vorabfestlegungen im Kaufvertrag über die standardisierten Antworten, die er bekommen hat, nicht verwundert  sein. Die abwägenden Argumente zu den Eingaben der Bürger waren fast textgleich mit den Begründungen des B-Plans, die in Wirklichkeit nicht objektiver Beurteilung entsprachen, sondern den Behauptungen der Gemeinde, u.E Schutzbehauptungen, die durch Wiederholung nicht richtiger geworden waren.

Die Gemeinde hätte spätestens bei der Entdeckung, dass wegen Hochwasserschutz zusätzliche Fläche benötigt werde, die Notbremse ziehen und dem Investor die Gefolgschaft  verweigern können. Schadensersatz ist bei Nichtigkeit von Kaufverträgen ausgeschlossen, die auf Wunsch beider Seiten geschlossen worden sind.

Die Methoden der Politik

Das Dilemma des Fischimbisses im Rahmen der Planungen bedarf einer eingehenden Betrachtung und ist im Kapitel Baupolitik abgehandelt,. Der Kommunikationsstil der Gemeinde in dieser Angelegenheit erscheint mehr als beschämend, zumal Diskriminierung missliebiger Bürger und Einwohner durchaus Methode hat, siehe das Folgende aktuelle Beispiel:

Zu Beginn der Sitzung des Tourismusausschuss im November 2016  trug der Bürgermeister – wohl als Verweis auf die Anstrengungen der Gemeinde- aktuelle steigende Gästezahlen vor und meinte, der anwesende Autor dieser Zeilen habe in früheren Veröffentlichungen einige Zehntausend „unterschlagen“ ( das Wort fiel mit besonderer und absichtsvoller Betonung zweimal ). Richtig ist, das der Autor die offiziellen Zahlen  des Statistischen Landesamtes zitiert hatte, die nur Beherbungsbetriebe über 10 Betten erfassen und der Bürgermeister inoffizielle Zahlen, die vielleicht indirekt erfasst, aber  nicht offiziell veröffentlicht worden sind, hinzu gezählt hat. Das unberechtigte Wort von der „Unterschlagung“ sollte  den Zuhörern wohl ein  Kennzeichen von Unredlichkeit eines mißliebigen Kritikers vermitteln, frei nach dem Motto, es bleibt immer etwas haften.

Diese Attacke  erinnerte methodisch an die „Verschwörungstheorie“, die uns im Zusammenhang mit der Stranddistelaffäre ( „Mit Stranddisteln gegen Bebauungspläne“)  fälschlich unterstellt worden war, weil wir eine von der Gemeinde selbst vertretene und über die Kieler Nachrichten multiplizierte Verschwörungstheorie hinterfragt hatten.
Wir hatten dann  die Wutattacke auszuhalten, die von der  Gemeinde über ihre homepage und (rechtsmißbräuchlich) durch amtlichen Aushang  verbreitet hatte. Es wurden mir Korruptionsvorwürfe unterstellt, die ich gar nicht erhoben hatte und die Verwendung falscher Zahlen unterstellt, obwohl ich die betreffenden Seiten aus dem Gemeindehaushalt einkopiert hatte. Die haltlose Polemik im  (rechtswidrigen) Aushang des  öffentlichen Benachrichtigungskasten wurde mit unsäglichen Auslassungen  eines Strandkorbwärters ergänzt, der – unter Druck – um seine Existenz fürchtete und sich von der Gruppe der Kritiker zu distanzieren suchte, der er vorher angehört hatte.Wir konnten uns nur über den damalig aktiven Blog wehren.

Die  Methode der Gemeinde, besteht hier und sonst nicht nur aus falschen Unterstellungen, sondern auch auf Sanktionen.

Nachdem ich mir erlaubt hatte, eine Sitzung der Gemeindevertretung im Blog zu kommentieren und den einzigen zustimmenden Beitrag für die gemeindliche Politik mit der Bemerkung gekennzeichnet hatte “ von der Ehefrau eines Großauftragnehmers „, einer Formulierung die vom Fraktionsvorsitzenden der CDU als „Denunziation“ bezeichnet wurde, erhielt ich Rede- und Frageverbot  für Einwohnerfragestunden.mit Verweis auf mögliche schriftliche Anfragen, eine durch die Gemeindeordnung nicht gerechtfertigte Maßregelung, die typisch ist für das Bestreben der Gemeinde, spezielle Vorhaben dem Blick der Öffentlichkeit und öffentlicher Kritik möglichst zu entziehen.
Im Protokoll wurde mir war dann – ohne weitere Begründung – ein  Verhalten “ unter der Gürtellinie“ unterstellt und der Protokollführer, der mir bei späterer Gelegenheit die Zusendung von Unterlagen widerechtlich verweigerte, ließ sich zu der Formulierung hinreißen : „in Kenntnis Ihrer Person“.

Mit besonderer Emphase machte die stellvertretende Bürgermeisterin bei der KV-Sitzung im Oktober 2016 und  dem  Tagungsordnungspunkt Abwägung B-Plan 20 Dünenweg die Szene zum Tribunal und äußerte, Einwände seien ( ca 25 ) nur aus Neuhohwacht, kein einziger aus Althohwacht gekommen. Der politische Ortsfriedenbruch – so würde ich die Bemerkung charakterisieren – wurde durch eine wie verabredet erscheinende Wortmeldung einer sich ausführlich vorstellenden jungen Dame mit  der Bemerkung komplettiert: Wir brauchen keine Neuhohwachter.

Merke Hohwacht! Zur Demokratie gehört nicht nur die Beachtung von Legalität, die man in vorliegenden Beispielen vermisst, sondern auch Legitimität, d.h. Transparenz und  Respekt in  öffentlicher Debatte und Diskussion.

Diese Einstellung wird bislang von der Gemeinde Hohwacht und einigen Bürgern allerdings nicht geteilt.

Nützliche Einwände werden zwar stillschweigend angenommen, wie es wohl mit dem weitgehenden Streichen eines medizinischen Überbaus für das „Gesundheitszentrum“ geschehen ist und mit anderen Plänen (Check Up einschließlich Genotypisierung; Burnout-Klinik für gestresste Manager ) geschehen war. Ansonsten aber scheut die Gemeinde den Diskurs und beantwortet Kritik mit Diskriminierung und Repression.

Was halten Politiker und Parteien eigentlich von ihren Wählern, wenn sie mit derartigen wahrheitswidrigen Unterstellungen, Diskriminierungen und anderen unlauteren Mitteln Politik betreiben und Kritiker auszuschalten versuchen ?

Schon die einfache Anforderung von Dokumenten  – wie dem Volltext der Machbarkeitsstudie Gesundheitszentrum, gelang erst nach Anrufung des  Verwaltungsgerichts und die zweimalige Verweigerung einer elektronischen B-Plan Übersendung wäre ohne Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz und die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten SH wohl nicht korrigiert worden.

Nein, die Gemeinde hat kein Interesse, ihre weitreichenden Pläne, vor allem die Baupolitik, öffentlich zu diskutieren, sondern bemüht sich, diese  autokratisch und möglichst unter Ausschaltung möglicher Kritik  durchzusetzen.

Weitere Anmerkungen zum besonderen politischen Klima finden Sie zusammengefasst in dem gleichnamigen Beitrag

 

Sinn und Ziel

Wenn die genehmigten und geplanten Bauten von Ferienwohnungen realisiert sind, hat sich die Bettenzahl in Hohwacht seit 2014 um 500 bis 600 erhöht, das sind ca 30 % des gegenwärtigen Bestands. Die Auswirkungen auf die Kleinvermieter hatte ich bereit erwähnt. Die Zerstörung des kleinteiligen Ortsbildes durch Maximalausnutzung der neu bebauten Grundstücke, ist bereits jetzt weithin sichtbar. Die Attraktivität für Erstwohnsitze leidet erheblich. Dabei sind es diese, die zusammen mit den Steuern zahlenden Zweitwohnungsbesitzern und öffentlichen Schlüsselzuwendungen die Gemeinde wesentlich finanzieren.

Die gemeindliche Baupolitik zerstört das Entwicklungspotential, das in anderen Seebädern bereits vergeudet ist  und den Charme des ehemaligen ruhigen kleinen Ortes, und damit die  touristische Anziehungskraft  in kürzester Zeit.
Den Nutzen haben auswärtige Baufirmen, auswärtige Investoren und Käufer, jedoch nicht einmal die Gemeindekasse und der hoch defizitäre Kurbetrieb profitieren wesentlich von den spärlichen Beiträgen aus Tourismus- und Kurabgabe. Zweitwohnungssteuer fällt nämlich bei kommerzieller Vermietung nicht an.

Finanzen

Widmen wir uns – zur Ernüchterung – den Zahlen aus Haushalt und Wirtschaftsplänen und den Risiken. Diesbezüglich sind die Finanzausschussvorsitzende, der Vorsitzende des Tourismusausschuss und der Bürgermeister voll des Eigenlobs und diktieren dies dem allzeit folgsamen Lokalredakteur auf der Gemeindevertretersitzung im Dezember 2015 auch extra in die Feder.

In der Tat lesen wir von anderen Orten Schlimmeres.  Aber steht es mit einer Gemeinde wie Hohwacht wirklich uneingeschränkt zum Besten ?

Da ist der Schuldenberg von ca 1 Million €, das chronische Defizit des Kurbetriebs um 250T€ jährlich, der Griff in die allgemeinen Rücklagen zur Finanzierung laufender Ausgaben.

War es wirklich wirtschaftlich vertretbar, knapp 6000 m² des Kurparks zu verkaufen? Sind 55 T€ ( ca € 10.- ) dafür angemessen – selbst wenn man berücksichtigt, dass bei einer Aufwertung zu Bauland bis zum Jahre 2034 eine Nachschusspflicht zum Verkehrswert vereinbart wurde?

Sollten Sie einen bestimmten Vertragspartner im Auge haben, liegen Sie im Übrigen richtig.

Dann gibt es noch eine Angelegenheit, die dem  Wirtschaftsprüfer, der dem Kurbetrieb einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt hat, vielleicht nicht wichtig genug erschien, oder deren Beurteilung nicht seinem Auftrag entsprach

Diese betrifft die Geschäftsbeziehungen des Kurbetriebs zur Hohwachter Bucht Touristik GmbH (HBT).

Die HBT ist ein Servicebetrieb für Badeorte der Hohwachter Bucht. Gesellschafter sind neben dem Hauptgesellschafter, nämlich der Gemeinde Hohwacht, 2 Banken, Richard Anders (!), die benachbarten Badeorte und 10 Personen aus Hohwacht, denen offensichtlich besonderes Vertrauen seitens des Hauptgesellschafters geschenkt worden ist.

Gesellschaftervertrag und –anteile sind so gestaltet, dass Beschlüsse gegen die Gemeinde Hohwacht nicht gefasst werden können.

Die Beziehungen zwischen Kurbetrieb und HBT erscheinen auf formellen und informellen Ebenen sehr, sehr eng.- Selbst das Amt Lütjenburg setzt den Link auf Hohwacht nicht zur Gemeinde, sondern zur HBT und dieser Gebrauch zieht sich durch zahlreiche websites.

Die Bilanz der HBT ist zugänglich. Leider kann die Einnahmen-Überschussrechnung nicht im Bundesanzeiger eingesehen werden, da der Betrieb wegen seiner Größe nicht publikationspflichtig ist.

Ungefähre Aufschlüsse ergibt immerhin die Aufschlüsselung der Zahlungen des Kurbetriebs Hohwacht an die HBT laut Aufstellung des Wirtschaftsprüfers.

Um die Beziehungen  nachzuvollziehen, müsste der Außenstehende allerdings die Zahlungsströme kennen, um die Aufgabenverteilung zu unterscheiden. (Derzeit bemüht sich eine weitere Kritkerin der Kommunalpolitik, Einsicht in Details, Rechnungen etc zu bekommen.)

Auf der Sitzung des Tourismusausschuss der Gemeinde sitzt jedenfalls die Geschäftsführerin der HBT wie zum Gemeinderat zugehörig mit am Tisch und ihre Mitarbeiter halten Referate und erläutern ihre Tätigkeiten, beispielsweise der Zimmervermittlung. Diese erfolgt mit modernster software und zu einem konkurrenzlos günstigen Preis.

Die Internetpräsentation der Unterkünfte durch die HBT  kostet für  beispielsweise  4 Betten 35 € und Jahr, 20 € zusätzlich, wenn die gesamte Datenpflege (Belegungsplan etc) nicht vom Vermieter, sondern von HBT erfolgt. Für größere Bettenangebote erfolgt eine Abstaffelung der Kosten.

Allein diese –  spottbillige – Online-Präsentation ist von den anderen privaten Anbietern nicht unter 250 € jährlich zu bekommen. Das Angebot der HBT ist so konkurrenzlos günstig, dass sich 126 Vermieter mit 424 Einheiten und 1388 Betten (von ca 2200 in Hohwacht) für die HBT entschieden haben.

Diese Kampfpreise der HBT erscheinen nur möglich, weil die Preise nicht kostendeckend kalkuliert sind, sondern eine Subvention von ca 145 € pro vermieteter Einheit durch den  Kurbetrieb der Gemeinde erfolgt und dieser wiederum aus dem allgemeinen  Gemeindehaushalt finanziert wird, alles ganz offiziell und sowohl in Amt Lütjenburg als auch der Gemeindevertretung  allgemein bekannt, wie ein Protokoll aus dem Jahre 2008 aufzeigt.

In den nächsten Jahren sollen die Beträge, die vom Kurbetrieb an die HBT für die Zimmervermittlung gezahlt werden  nicht mehr gesondert aufgeführt werden, vermerkt der Wirtschaftsprüfer in seinem Testat 2015.

Zur Verwendung der anderen ca. 160 T€ die jährlich vom Kurbetrieb an die HBT gezahlt werden, liegen nur die auffällig glatten  Summen vor. Hier besteht Klärungsbedarf.

Die Frage, ob  politische Absichten damit verbunden sind, dass private Vermieter von der Gemeinde über die Subvention der HBT mit ca 145 € jährlich pro Wohnung  „unterstützt“ werden, oder dies gar ein Kennzeichen von Klientelpolitik ist, mag der Leser für sich entscheiden und sollte sich darüber spätestens  vor den nächsten Kommunalwahlen im Klaren sein.

Die sich als Nutznießer fühlen, sollten zudem darüber nachdenken, ob die Gemeindepolitik insgesamt eher den vorhandenen Vermietern nützt, oder den Investoren und neuen Bauherren.

Lebt Hohwacht vom Tourismus ?

In einem früheren Artikel der “ Kommunalpolitischen Schlaglichter“ , in dem der Gemeindehaushalt 2015 beleuchtet worden war, hatten wir den Aufwand zitiert, der im Gemeindehaushalt für Tourismus angesetzt ist und der von der Gemeinde nur zu finanzieren ist, weil der Haushalt durch Einnahmen aus Grundsteuer, Zweitwohnungsteuer, anteiliger Einkommenssteuer und Schlüsselzuweisungen des Landes gesichert ist.

Tatsächlich lebt Hohwacht nicht vom Tourismus und den damit verbundenen Einnahmen – wie der Bürgermeister glauben machen will –, sondern die Gemeinde sorgt  für den Tourismus durch Subventionen aus dem Gemeindehaushalt, der überwiegend von Einwohnern und Bürgern  aufgebracht wird, die nicht am Tourismus beteiligt sind. Dies mag die Hohwachter, die als Kleinvermieter oder Dienstleister tatsächlich vom Tourismus leben, durchaus erfreuen.

Wie riskant und geradezu lebensbedrohlich diese Subventionspolitik  und ihre Folgen jedoch für den Gemeindehaushalt ist, wird noch zu erörtern sein.

Für die Landesregierung nicht unbeachtlich taucht die Problematik auf, dass die Gemeinde Fördergelder in Empfang nimmt und gleichzeitig aus einem defizitäten Haushalt ( Kurbetrieb) eine private GmbH subventioniert, die damit konkurrenzlose Angebote gegen Mitbewerber der Zimmervermittlung finanziert.

Bevor ein Blick auf die weiteren finanziellen Risiken das Eigenlob der Gemeinde zu ihrer Finanzsituation weiter relativiert,  soll ein finanzpolitisch vertiefter Blick auf die Folgen der gegenwärtigen Baupolitik für den Gemeindehaushalt zum Nachdenken anregen. Das Gros der neu entstehenden Ferienwohnungen, wird von Auswärtigen gekauft und vermietet. Davon profitiert die Gemeinde lediglich durch Kurabgabe und Tourismusabgabe. Eine  Zweitwohnungssteuer ergäbe bereits ein Vielfaches davon, setzt aber Selbstnutzung der Eigentümer voraus. Für eine Selbstnutzung müsste die Architektur anspruchsvoller  und die Wohnungen anders ausgelegt werden, das Design großzügiger, damit die Herstellung aber auch kostspieliger.  Die Chance, dass die Gemeinde bei Einrichtung als Erstwohnsitz dann auch von der Zweitwohnungssteuer, oder sogar von der Einkommensteuer profitiert, steigt also mit Größe und Qualität der Wohnungen und Häuser und sinkt mit der vorhandenen „Touristenqualität“.  Möglicherweise liegt  neben dem Willen der Gemeinde auch eine missverstanden Vorgabe des Landes zugrunde, bei Neubauten den gewerblichen Tourismus zu bevorzugen. Diese Pärmisse ist nämlich im Zusammenhang mit der kleinteiligen Ortstruktur und jenen privaten Vermietern zu betrachten, die den Qualitätsstandard nicht einhalten.

Doch die mißverstandene Treue zum Land wirft existentielle Fragen für den Gemeindehaushalt auf. Treue bis in den Tod verlangte man doch schon im 19 Jahrhundert nicht einmal mehr vom deutschen Schäferhund. ( Zitat entliehen von Eleonore Büning, FAZ, aus einer Opernkritik des Fliegenden Holländers )

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang zu vermerken, dass fast die gesamten Einkünfte der Geschäfte des Ortes von ihren auswärtigen Besitzern nicht in Hohwacht, sondern an ihren Wohnsitzen versteuert werden.

Weitere Risiken

– um darauf zurück zu kommen- gibt es zuhauf.

Das Gesundheitszentrum soll nach erster Schätzung 3,7 Millionen € kosten und wäre nur mit großzügigen Fördergeldern und Ausfallbürgschaften zu stemmen.

Zwar ist es der Gemeinde gelungen, von den 85 T€ für die Machbarkeitsstudie 63 T€ vom Umweltministerium wieder herein zu holen.  Ob weitere Fördergelder fließen werden und sich die Gewährung von Fördergeldern mit der Subventionspolitik der Gemeinde für den privaten Zimmervermittler HBT verträgt, oder gar Gelder zurück gezahlt werden müssen, ist nach unserer Einschätzung offen..

Vielleicht hat man  beim Gesundheitszentrum vorab entdeckt, dass das Konzept an vielen Ecken und Enden kränkelt, bzw. von einer Rationalitätenfalle in die nächste taumelt (wir hatten dies in den kommunalpolitischen Schlaglichtern zum Thema Gesundheitzszentrum erläutert). Neuerdings ist eine Trägergesellschaft unter Beteiligung des Kurbetriebs angedacht. Die Frage lautet, ob man jemanden für ein Unternehmen findet, dass der Gemeinde nach jahrelangem Nachdenken zu risikoreich erscheint, um es allein zu betreiben, obwohl die Begeisterung ungebrochen erscheint.

Weil man nun für ein Alleinstellungsmerkmal am Standort des Gesundheitszentrums nach Sole bohren will und damit auch warme – leider auch ätzende – Flüssigkeit ( 100 bis 230 g Salz / Liter ) nach oben befördert, ist man auf die Idee gekommen, die Wärme von ca 30-40 Grad  für die Beheizung zu vermarkten. Eine Machbarkeitsstudie ergab, dass Wärmepumpen für die weitere Aufheizung unwirtschaftlich sind und ein Blockheizkraftwerk in Betracht gezogen werden sollte, das die Aufwärmung auf 80 Grad für Fernwärme leisten soll. Was macht dann ein gemeindefrommer Bürger zur Versorgung seiner Fußbodenheizung ? Runterkühlen natürlich!

Die Rentabilität eines  BHK wäre ohnehin nur bei einem flächendeckenden Anschluss in Hohwacht gegeben, In diesem Zusammenhang spricht man in einem Antwortschreiben an den Autor von „Quartiersanierungen“. Bitte schauen Sie lieber Leser für die Interpretation ins Internet und in die kommunalen Anschluss- und Abgabengesetze. Die Frage ob Zwangsmaßnahmen angedacht werden, wurde dem Autor bislang nicht beantwortet, aber ohne diese wird es kaum gehen. Vielleicht sollte  die Rentabilitätsberechnung auch unter einem anderen Gesichtspunkt nachkalkuliert werden: Mehr als die Hälfte der Hohwachter Häuser ist nicht energetisch saniert und verbraucht doppelt soviel Energie, wie die andere Hälfte. Sollte die energetische Sanierung durch nachträgliche Dämmung oder Neubau in den nächsten Jahrzehnten zum Niedrigenergiebedarf  führen, wie von der Politik angestrebt, ist die Rentabilität einer Fernwärmeversorgung wegen abnehmenden Bedarfs nicht mehr gegeben und viel Geld sinnlos verbraten worden. Ohnehin wäre die Fernwärme  pro KwH teurer als der gegenwärtige Gaspreis und der gerade konkurrenzfähige Strompreis muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass 300 Mio € wegfallen, die von den Schleswig-Holsteinern mit der Stromtechnung bezahlt bis die Stromtrassen gen Süden fertig sind.

Bei der umfangreichen

Erneuerung der Straßen, Schmutz- und Regenwasserleitungen

muss die Gemeinde erhebliche Investitionen bei den Bürgern wieder einsammeln. Ob dies beispielsweise am Reiherstieg gelingt, für den Erschließungskosten geltend gemacht werden, erscheint jedoch keineswegs sicher und hängt vom Zeitpunkt ab, auf den die endgültige Fertigstellung der Straße  datiert wird. Dieser Zeitpunkt könnte weit in der Vergangenheit liegen, als die Straße mit einer wassergebundenen Sanddecke hergestellt worden war. Diese Form war seinerzeit Standard in Hohwacht und ob damit der Reiherstieg als historische Straße zu bewerten ist, für die Ausbau-, aber keine Erschließungskosten anfallen, stellt eine Preisfrage im Wert von ca 300 T€ für den Gemeindehaushalt und eine subtile Aufgabentellung für den Rechtsvertreter der betroffenen Bürger dar.

Viele Bürger auch aus anderen Straßen werden klagen (Waldweg), oder haben diese schon beim Verwaltungsgericht eingereicht (Möwenweg).   Dabei spielt das Kommunalabgabengesetz und die Zwangsanschlüsse  eine entscheidende Rolle. Die Verwaltungsgerichte stehen gewohnheitsmäßig auf Seiten der Kommunen, Differenzierungen zugunsten der Bürger leiten sich aus den Grundrechten ab und sind dann – meist zu einem späteren Zeitpunkt nach Inkrafttreten des Gesetzes –  Verfahrensgegenstände der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungs – und verfassungsgerichtes. So urteilt das BVG mit Beschluss vom 25. Juni 2014,1 BvR 2104/10, 1 BvR 668/10, dass dem mit Ausbaubeiträgen  belasteten Bürger ein unmittelbarer Vorteil aus der kostenpflichtigen Maßnahme erwachsen muss. Betrachtet man unter diesem Aspekt das Kommunalabgabengesetz von 2005, lassen sich einige Streitfälle voraus sehen.

Noch nicht im Detail geplant, geschweige denn kalkuliert sind die Begleitkosten für die Küstenbebauung, also Umgestaltung des verkleinerten Parkplatzes Seestraße und den Hochwasserschutz (Riegelschutzdeich).

Strategieempfehlung

Welche Strategie sich empfiehlt, um Fortbestand und Identität des Ortes und eines Tourismus zu sichern, der  im bisherigen Rahmen bleibt und seine Betreiber versorgt,  lässt sich aus den angeführten Fakten ableiten:

Hohwacht darf nicht einseitig auf den Tourismus setzen, sondern  muss um Einwohner und Bürger mit Erst- und Zweitwohnsitz und ihren Beitrag zu den Einnahmen der Gemeinde bemüht sein, sonst stirbt Hohwacht an Auszehrung !

Da es an Gewerbemöglichkeiten fehlt, muss die Lebensqualität und die Attraktivität des Ortes für eine Ansiedlung heraus gestellt und bewahrt werden. Weitere ortsbildstörende Maximalbauten konterkarieren dieses Erfordernis.

Baupolitisch muss zunächst die Auslastung der Grundstücke herab gesetzt werden, damit die rein kommerziell orientierten Baulöwen fern gehalten werden, die Grundstückspreise nicht weiter steigen und maßvolle Neubauten, Erweiterungen oder Renovierungen durch Ortsansässige entstehen können. Zu fordern ist also das genaue Gegenteil dessen, was zur Zeit die Maxime der Gemeinde darstellt.

Die Grundstücke sind meist groß genug, um – auch für den Ferienwohnungsbau – maßvolle und rentable Erweiterungen und Anbauten zu ermöglichen. Weil der Grundstückspreis sich dann auf weniger Wohnquadratmeter verteilt, kann der Bauherr  nicht in die Masse gehen, sondern muss  in  Qualität investieren.

Wie man an der Nachfrage nach qualitativ höherwertigen Wohnungen in den besseren Viertel der Städte nachweisen kann, rentiert sich ein solches Modell.

Für einen Wechsel der Strategie wird es höchste Zeit. Die Einwohnerzahl ist in den vergangenen Jahren von 900 auf nunmehr 840, nach anderen Statistiken 852 gesunken.

Leider ist die Infrastruktur des Ortes und auch die Verkehrsanbindung nicht sehr günstig, positiv dagegen sind das kleinteilige Ortsbild, die Einbettung in eine schöne Natur, Erholungs- und Freizeitwert und die außerhalb der Hohchsaison begrenzte touristische Frequentierung zu werten.

Die Badeorte der Lübecker Bucht  erleben derzeit wieder eine zunehmende Verbindung von Wohnsitz und Heimarbeitsplatz, besonders  durch Freiberufler, die  in die Seniorenrolle hinein gewachsen sind. Schon in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts fuhren viele Geschäftsleute zwei bis dreimal in der Woche zu ihren Firmen nach Hamburg, lebten aber sonst an der See.

Ob sich diese Lebensform auch  in dem von den Großstädten entfernteren aber eigentlich prädestinierten  Hohwacht  etablieren kann, ist von einigen örtlichen Bedingungen und Entwicklungen  abhängig. Nicht nur ein fester Arztsitz und entsprechende Dienstleister gehören dazu. Auch  die banale Möglichkeit, im Winter eine Sonntagszeitung am Ort zu bekommen, ist wünschenswert, vor allem aber schnelles  Internet per Glasfaser. Das gegenwärtig eingerichtete Vectoring mit Glasfaser bis zum Verteilerkasten und Weiterleitung über die alten Kupferkabel ist eine Zwischenlösung und wird mit zunehmender Nutzung und Datendichte wieder langsamer werden. Hohwacht hat dies nicht erkannt und ist nicht Mitglied des Zweckverbandes Glasfaser. Vielleicht konte auch kaum einer voraussehen, dass Cloud und internetbasierte Software den schnelleren Transport großer Datenmengen erfordern, als noch vor 3-4 Jahren vom Durchschnittsuser angenommen.

Das Zeitfenster für eine Weichenstellung wird vom Generationenwechsel bestimmt. 43 % der Bevölkerung sind älter als 65 Jahre.

Hohwacht hat – vorwiegend durch sein Ortsbild mit großen Grundstücken – Optionen als Hauptwohnort, die von einigen anderen Badeorten verspielt worden sind. Die Voraussetzungen, viele verbaute Badeorte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern durch eine harmonische Entwicklung zu überflügeln waren noch vor wenigen Jahren günstig. Inzwischen wünscht man sich eine Bürgerinitiative zum Abriss bestimmter ortsbildstörender Neubauten.

Auf eine gute Mischung von privaten Wohnsitzen mit Einrichtungen des Tourismus, der auch weiterhin gewisse Subventionen wert ist, kommt es an.

Vor allem aber müssen die Ziele und Anforderungen zu Ende gedacht werden, bevor eine Machbarkeitsstudie nach der anderen in Auftrag gegeben wird!

Den Nutzen für die Gemeinde und die Bürger suchen, nicht einseitig den von auswärtigen Investoren befördern, ist die Devise!

Für ein lebenswertes Hohwacht!

In diesem Sinne: Wachsam bleiben !

Jürgen Schmidt